ich wohne in Italien und ich komme genau in das neue Gesetz rein das Fahranfänger nur noch 50 Kw/t fahren dürfen!!!
Hat alles seine vor und nachteile aber mein Problem ist das das Auto von mein Vater (ford focus Bj 2000), das ich zu mein 18. kriegen würde, 50,49 Kw/t hat.
Ich habe mir überlegt das man etwas Kleines umbauen könnte und dann eintragen. Entweder 13 Kg auflasten oder eine Drosselung. Ist es theoretisch, aber auch praktisch, sehr kompliziert dies in den Fahrzeugbrief einzutragen? Wie teuer wäre so was?
Ich möchte noch dazusagen das ich mir auch ein anderes Auto kaufen könnte, aber das Geld reicht nicht. Ich bin völlig einverstanden mit dem Gesetz aber ich kann es mir einfach nicht leisten ein neues Auto zu kaufen. Also bitte keine antworten wie: kauf dir doch ein fiat panda mit 36 Kw oder so!!!
Hältst Du die Frage von Miro ernsthaft für missverständlich gestellt?
Solche Klugscheissereien halte ich für, gelinde gesagt, vollkommen überflüssig.
Zum Thema: wo ist das Auto zugelassen? In D oder I?
In D könnte eine Auflastung relativ leicht möglich sein, indem man die fehlenden 13 Kg fest mit dem Fahrzewug verbunden auflastet, also z.B. eine Holz- oder Metallplatte am Kofferraumboden vernietet bzw. verschweisst.
Wie das mit den Papieren bei einer italienischen Zulassung aussieht, weiß ich leider auch nicht. Ich empfehle, Dich über das Rathaus in Bozen zur zuständigen Stelle dort durchzuhangeln, falls es eine Sprachbarriere geben sollte.
Wenn keiner Miro darauf aufmerksam macht, kann er aus seinen
Fehlern ja nichts lernen.
Nur gut, dass sich in Deutschland dann immer gleich ein
Oberlehrer findet, der seinen Senf dazu gibt…
Deine Reaktion ist typisch deutsch, als Schweizer sehe ich das etwas anders.
Hast du dir schon mal Gedanken gemacht, wie Lernen funktioniert ?
Ich habe viele Bekannte, welche nicht deutscher Muttersprache sind, gerade diese schätzen es, wenn man sie auf Fehler aufmerksam macht und es richtig stellt.
Es gibt viele Zeitgenossen, welche sich heimlich über Fehler anderer kaputtlachen, aber denjenigen NIE aufklären.
Möglicherweise blamiert er sich damit dann irgendwo.
Wo denn? Bei der Jahrestagung der Kernphysiker?
Naja, es geht ja um eine amtliche Geschichte. Wenn der Beamte will, kann er den Antrag wegen Formfehlern zurückweisen !