Ich bin jetzt 21 Jahre alt und wurde vor 1 Jahr (2009) 2x per Strafbefehl wegen Betruges nach Jugendstrafrecht verurteilt. Zum Tatzeitpunkt (2007) war ich 18 Jahre alt.
Werden diese beiden Straftaten nun nur in Erziehungsregister eingetragen?
Oder werden diese beiden Straftaten auch in Bundeszentralregister ( Führungszeugnis ) eingetragen.
hm, „Strafbefehle nach Jugendstrafrecht“ gibt es eigentlich nicht. Wahrscheinlich wurdest Du vom Jugendrichter wie ein Erwachsener verurteilt. Dann gilt, dass erst Geldstrafen ab 90 Tagessätzen im Bundeszentralregister eingetragen werden.
Wenn Du es genauer wissen willst: Einen Anwalt fragen.
Hallo, kommt auf die Höhe der Strafe an. Geldstrafe, Arrest, Jugendstrafe mit oder ohne Bewährung usw.
Alle Bestrafungen nach Jugendrecht werden in das Erziehungsregister eingetragen, dort hat nur der Staat (Anwälte, Richter etc.) Einsicht. Einträge werden nach 3 Jahren, spätestens nach Vollendung des 23. Lebensjahres gelöscht. Ich hoffe ich konnte Dir damit dienen. Gruß, Manfred
Ein Strafbefehl kann nach Jugendstrafrecht nicht erlassen werden, so dass eine Eintragung dafür im Erziehungsregister nicht infrage kommt.
Die erstmalige Verurteilung (Strafbefehl =Verurteilung) zu einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen wird regelmäßig nicht ins Führungszeugnis aufgenommen. Wird man ein zweites Mal verurteilt oder bekommt einen weiteren Strafbefehl, werden beide Entscheidungen - unabhängig von ihrer Höhe - ins Führungszeugnis eingetragen. Du kannst alles darüber im BZRG (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bzrg/g…) nachlesen.