Ich bin jetzt 21 Jahre alt und wurde vor 1 Jahr (2009) 2x per Strafbefehl wegen Betruges nach Jugendstrafrecht verurteilt. Zum Tatzeitpunkt (2007) war ich 18 Jahre alt.
Werden diese beiden Straftaten nun nur in Erziehungsregister eingetragen?
Oder werden diese beiden Straftaten auch in Bundeszentralregister ( Führungszeugnis ) eingetragen.
Vielen Dank im Voraus!