Hallo,
da mein momentaner Arbeitgeber kurz vor der Insolvenz steht und seit gestern Kurzarbeit angemeldet hat, überlege ich gerade, mich als Gas- und Wasserinstallateur selbstständig zu machen.
Ich bin 52 Jahre alt und arbeite schon über 30 Jahre in meinem Beruf. Laut Handwerkskammer habe ich die Möglichkeit, mich über den §7b (Altgesellenregelung) oder §8 (Ausnahmeregelung) HWO in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Jedoch muss man für den Antrag 425€ bezahlen und wenn er abgelehnt wird bekommt man nur 1/4 des Geldes zurück. Hat hier irgendwer schon mal Erfahrungen in so einer Sache gemacht? Ich würde mich echt freuen, wenn ihr mir eure Erfahrung mitteilen könntet bzw. ob es Sinn macht den Antrag zu stellen oder welchen der beiden Parahraphen ihr vorziehen würdet?
Mit freundlichen Grüßen
Peter
Hallo Peter
Soweit ich weiss kannst du mit der Ausnahmenregelung, nicht direkt alles machen und teilweise wird vorrausgesetzt das du den Meister nachmachen mußt. Kommt schon etwas darauf an was du machen willst. Wenn du irgendetwas an Gas- oder Wasserleitungen machen willst brauchst du eine Konzession bei dem zuständigen WVU, nur die zu bekommen und das ohne Meisterbrief gestaltet sich sehr schwierig.
Also brauchst du einen Meister, sonst darfst du das auch nicht machen.
Egal was du machst, Beiträge mußt du an die HWK bezahlen und auch sonst kommen da einige an Verpflichtungen auf dich zu.
Bin jetzt selber seit fast einem Jahr als SHK-Meister selbstständig und einfach ist das nicht; obwohl ich nicht sagen will das ich es bereue.
Ich kann dir nur empfehlen eine Existenzgründerberatung bei der HWK zu machen, das Geld ist gut angelegt.
Je nachdem wie du mit deinem Meister klar kommst, würde ich mich mit ihm zusammentun.
Hoffe das hilft dir weiter?
Wenn du noch Fragen hast helfe ich dir gerne weiter. Kannst mir auch gerne eine E-Mail schreiben.
MfG
Nelsont
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