Hallo,
ich erstelle für meine Mutter mit einem Steuerprogramm die Steuer.
Ich habe einen Bescheid für
„Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau“
Meine Frage: Kann ich diese Versicherung von der Steuer abstzen und wenn ja, wo trage ich das ein.
Für Antworten danke ich schon im Voraus.
Hallo abs57,
die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und
Gartenbau ist auf jeden Fall von der Steuer absetzbar.
Der Eintrag erfolgt unter Anlage „Vorsorgeaufwand“.
Wenn dies als Unselbstständiger Arbeitnehmer erfolgt,
dann unter Zeilen 4-6 und 12 + 15 oder als Selbst-
ständiger, dann unter Zeile 31 -36.
Meines Erachten kann man dies Unter den Sonderausgaben absetzen, wo auch alle personenbezogenen Verischerungen eingetragen werden. Allerdings gibt es einen Höchstbetrag.