Eintragung in Steuer Sozialversicherung

Hallo,
ich erstelle für meine Mutter mit einem Steuerprogramm die Steuer.
Ich habe einen Bescheid für
„Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau“
Meine Frage: Kann ich diese Versicherung von der Steuer abstzen und wenn ja, wo trage ich das ein.
Für Antworten danke ich schon im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Peter

mit steuerlichen Fragen kenne ich mich leider nicht aus.

Hallo,

Anlage Vorsorgeaufwand.

Eintrag hängt davon ab, ob Ihre Mutter Arbeitnehmer ist (Pflichtversicherung) oder selbstständig tätig (freiwillig versichert).

Hallo Peter,

Ich bin leider kein ausgebildeter Steuerberater und kann zu diesem Thema leider nicht weiterhelfen.

Beste Grüße und ein schönes Wochenende

Hallo abs57,
die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und
Gartenbau ist auf jeden Fall von der Steuer absetzbar.
Der Eintrag erfolgt unter Anlage „Vorsorgeaufwand“.
Wenn dies als Unselbstständiger Arbeitnehmer erfolgt,
dann unter Zeilen 4-6 und 12 + 15 oder als Selbst-
ständiger, dann unter Zeile 31 -36.

Gruß tilgba

Vielen Dank für die Antwort
Gruß Peter

mit steuerlichen Fragen kenne ich mich leider nicht aus.

Vielen Dank für die Antwort, hat mir sehr geholfen.
Gruß Peter

Vielen Dank für die Antwort
Gruß Peter

Vielen Dank für die Antwort, hat mir sehr geholfen.
Gruß Peter.

Meines Erachten kann man dies Unter den Sonderausgaben absetzen, wo auch alle personenbezogenen Verischerungen eingetragen werden. Allerdings gibt es einen Höchstbetrag.

Hallo,
leider kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten.

MFG
F.-W.Hollmann-Raabe

Trotzdem vielen Dank für die Antwort
Gruß Peter

mit steuerlichen Fragen kenne ich mich leider nicht aus.

Vielen Dank für die Antwort
Gruß Peter.

Trotzdem vielen Dank für die Antwort
Gruß Peter

Trotzdem vielen Dank für die Antwort
Gruß Peter.

Hallo,
diese Beiträge gehören in die „Anlage Vorsorgeaufwand“, Beiträge zur Altersvorsorge in Zeile 4.

Viele Grüße

Vielen Dank für die Antwort, hat mir sehr geholfen.
Gruß Peter … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Kann man nicht pauschal sagen.
Mein Tipp: einfach angeben, im schlimmsten Fall wird es abgelehnt.

Hallo Peter,

das ist doch eine Krankenversicherung - oder?

Wenn ja, dann sind diese Beiträge bei den Krankenkassenbeiträgen - also Sonderausgabe / Vorsorgeaufwendungen - anzugeben.

Grüße,
Bea

Ja, werde ich so machen, vielen Dank für die Antwort
Gruß Peter

Kann man nicht pauschal sagen.
Mein Tipp: einfach angeben, im schlimmsten Fall wird es
abgelehnt.