Eintragung ins Grundbuch bei Selbstständigkeit

Folgender Fall:
Das Ehepaar E hat ein Haus gekauft.
Der Mann M ist Angestellter, die Frau F selbständige Ärztin in einer Gemeinschaftspraxis.

Gibt es Vorteile oder Nachteile für folgende Konstellationen?

  • Nur M läßt sich im Grundbuch eintragen
  • M und F lassen sich gemeinsam im Grundbuch eintragen.

Vielen Dank im voraus.

Moin,

da ein solcher Fall von so vielen Details abhängt, sollte sich das Ehepaar sämtliche Unterlagen nehmen und einen Steuerberater aufsuchen.
Die paar € sind allemal gut angelegtes Geld.

Gandalf

Hallo,

GANDALF hat (natürlich) Recht: Lieber einen vertrauenswürdigen RA / StB fragen.

Aber ganz allgemein und abstrackt gilt aus meinen Erfahrungen meist, dass der selbständige Part auch der verwundbarste Teil einer Grundstücksgemeinschaft ist. Eine geschäftliche Pleite wirkt sich häufig bis ins Private aus, Pfändungen erfolgen auch ins Privatvermögen und alles ist hin. Hält man das Geschäftliche raus, dürfte es dieses Risiko m.E. nicht geben. Außerdem kann ganz allgemein ein Privatmensch durchaus an ein Gewerbe vermieten. Dann gibts anteilig Werbungskosten, wie bei Vermietern so üblich.

Aber wie das Forum selber sagt: Es darf und kann keine Rechtsberatung ersetzen und mein Kommentar ist auch nur als solcher zu verstehen.

Es grüßt der
AallRounder