Eintragung ins Grundbuch ohne Erbschein

Ich bin Teilerbin zu einem Viertel eines Grundstückes. Zwei der Teilerben (es sind die Kinder meines Großvaters aus erster Ehe) sind ohne Nachkömmlinge oder Erben vor ca. 15 Jahren verstorben. Totenschein und Stammbuch liegen mir vor. Ein Testament oder Erbschein gibt es nicht. Ein Erbe des letzten Viertel ist nicht zu ermitteln. Welche Formalitäten sind notwendig, um sich zur Hälfte der beiden verstorbenen Eigentümer für eine Übereignung ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank
Renate

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Hallo,

wer ist denn aktuell in welchem Beteiligtenverhältnis im Grundbuch eigetragen?

ml.