Eintragung ins Handelsregister (HRB)

Wer übernimmt die Eintragung in das Handelsregister (Abteilung B) nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages?
Darf dies der Notar ohne Nachweis der erbrachten Stammeinlage vornehmen oder muss das der Geschäftsführer machen?

Gibt es dazu einen Gesetzestext?

Danke schon im Voraus

Guten Tag,

zunächst:

http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__8.html

Auch die weiteren Formalien der Anmeldung erfolgen regelmäßig über den Notar, nicht nur wegen der Sachkenntnis, sondern auch der technischen Voraussetzungen. Mittlerweise dürfte Bundesweit alleine die elektronische Anmeldung zum Handelsregister zulässig sein - zumindest ist das in meinem Bundesland bzw. Nachbarbundesländern so.

ml

Danke für die Antwort