ein Kunde wurde von jemanden wegen Nötigung angezeigt (zu dichtes Auffahren mit dem Auto).
Der Kunde hat nun einen Strafbefehl bekommen. Bis dato gab es noch keine Verhandlung.
Wonach berechnet sich der Tagessatz ?
Ab wann wird sowas ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen ?
Spielt dabei der Tagessatz, oder die Dauer, oder die Höhe eine Rolle ?
ich habe mal gehört, das Nötigung mit dem Auto (zu dichtes Auffahren etc.) ein länger fortgesetzter Vorgang sein muss. Wer nur kurz dicht auffährt, macht sich nicht strafbar. Falls das also gegeben ist, lohnt sich m.E. ein Widerspruch gegen den Strafbefehl. Das hat zur Konsequenz, dass das Ganze vor einen Richter kommt. Achtung, es kann hier auch eine „Verböserung“ kommen - das heisst wirklich so. Gemeint ist, dass das Urteil noch schärfer sein kann als der Strafbefehl. Die Konsultation eines Anwalts kann hier sicher nützen.
In einem solchen fiktiven Fall würde ich mir zunächst überlegen, wie denn die Beweislage aussehen könnte.
Wäre der Zeuge der Anzeigende und es gäbe keinen Video, sollte sich der Angezeigte überlegen, ob er
1.) überhaupt dort war und nicht zur Tatzeit mit dem Wagen bei seiner Freundin o.ä.
2.) er nicht Gegenanzeige wegen desselben Verhaltens stellen sollte.
Meistens wird so etwas dann eingestellt.
Grüße,
Mathias
P.S.: dies sind natürlich fiktive Szenarien.
ein Kunde wurde von jemanden wegen Nötigung angezeigt (zu
dichtes Auffahren mit dem Auto).
Der Kunde hat nun einen Strafbefehl bekommen. Bis dato gab es
noch keine Verhandlung.
Wonach berechnet sich der Tagessatz ?
Ab wann wird sowas ins polizeiliche Führungszeugnis
eingetragen ?
Spielt dabei der Tagessatz, oder die Dauer, oder die Höhe eine
Rolle ?