Eintragung Kirchensteuerabzug auf Lohnsteuerkarte

Hallo,
muss ich bei einem Arbeitnehmer der Steuerklasse drei mit Kirchensteuerabzug RK davon ausgehen, dass auch seine Ehefrau RK ist?
Dies wurde mir von einer Arbeitnehmerin so gesagt, die diese Information von ihrer Gemeinde erhalten habe.
Ich habe auch Arbeitnehmer der Steuerklasse drei, die auch nur eine Religion eingetragen haben, von denen ich aber weiß, dass die Ehefrau keiner Religion angehört? Mit welcher Eintragung muss ich solche Arbeitnehmer abrechnen? RK? RK/RK?

http://www.lohnberechnung.de/kirchensteuer.htm

Hallo,
Du musst bei einem Arbeitnehmer mit Kirchensteuermerkmal „RK“ keine Gedanken über die Kirchenzugehörigkeit seiner Frau machen. Es ist für die Abführung der Kirchensteuer völlig irrelevant, ob sie ebenfalls römisch-katholisch oder konfessionslos ist.