Eintragungen im Führungszeug.gelöscht?

Hallo, ich wurde vor vier Jahren zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Das war meine erste Vorstrafe also wird Sie nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Im BZR wird diese Strafe 5 Jahrelang gespeichert. Heisst das, dass wenn ich eine zweite Strafe in dieser Zeit bekommen sollte, wird diese ins Führungszeugnis eingetragen? Darf ich mich jetzt schon als nicht vorbestraft (z.B. bei Behörden) ausgeben oder erst nach 5 Jahren? Danke

FAQ:1129 (owt)