Hallo zusammen,
meines Wissens nach werden - ganz allgemein gehalten - im Führungzeugnis alle Verurteilungen aufgenommen, die mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe zur Folge haben bzw wenn Folgeverurteilungen auch darunter, wenn eben beretis Einträge vorhanden sind.
Nehmen wir jetzt mal theoretisch an, jemand ohne (zu dem Zeitpunkt) Vorstrafen wird wegen Autofahren ohne Haftpflichtversicherung in 3 Fällen zu 40 Tagessätzen verurteilt. Eigentlich würde dieses Urteil (meiner Meinung nach) nicht im (kleinen) Führungszeugnis stehen. Was könnte dazu führen, dass es doch eingetragen wird? … und wenn, wie lange würde es stehen bleiben? 3 oder 5 Jahre?
Würde mich mal interessieren ob da jemand bescheid weis und vielen Dank schonmal.