Hallo,
eine kurze Frage: Werden im Führungszeugnis ausschließlich Verurteilungen eingetragen oder auch Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft?
LG
Will
Hallo,
eine kurze Frage: Werden im Führungszeugnis ausschließlich Verurteilungen eingetragen oder auch Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft?
LG
Will
Moin,
so lange jemand nicht verurteilt ist, gilt er als unschuldig:
Also nichts im Führungszeugnis - wäre ja grauenhaft, stellte sich nachher die Unschuld heraus.
Grüße vom Vieux
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Dito, noch die Quellen:
Inhalt des Registers §3 BZRG
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__3.html
und was im Führungszeugnis landet, § 32
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html
Grüße,
Josef
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