Eintragungen im Führungszeugnis

Hallo,

eine kurze Frage: Werden im Führungszeugnis ausschließlich Verurteilungen eingetragen oder auch Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft?

LG

Will

Moin,

so lange jemand nicht verurteilt ist, gilt er als unschuldig:
Also nichts im Führungszeugnis - wäre ja grauenhaft, stellte sich nachher die Unschuld heraus.

Grüße vom Vieux

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Dito, noch die Quellen:

Inhalt des Registers §3 BZRG
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__3.html

und was im Führungszeugnis landet, § 32
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html

Grüße,
Josef

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