Hallo,
Im Grundbuch des Grundstücks „A/23“ sind in der Abteilung II eingetragen:
-
Starkstromleitungsrecht- und Betretungsrecht, sowie Mastenbelassungsrecht für den Energieversorger; Bewilligung von 1957
-
Starkstromleitungsrecht für den Energieversorger; Bewilligung von 1986
-
Abstandsflächendienstbarkeit für den Freistaat Bayern; Bewilligung von 1992
-
Abstandsflächendienstbarkeit für die Eigentümer von zwei Grundstücken („B/12“ und „B/13“); Bewilligung von 1992
Zu 1.:Nirgendwo ist ein Mast zu sehen. Was genau steckt oder kann sich alles hinter der Eintragung 1 verstecken?
Zu 2.:Warum ist diese Eintragung überhaupt vorhanden, wo doch bereits die Nummer 1 vorhanden ist? Was genau steck oder kann sich alles hinter der Eintragung 2 verstecken?
Zu 3.:Im Umkreis von ca. 2 Kilometer gehört kein Grundstück dem Freistaat Bayern. Wie ist diese Eintragung zu verstehen?
Zu 4.as Grundstück „A/23“ war vor 10 Jahren noch Teil eines großen Grundstücks „A“ (landwirtschaftliche Fläche). Im Jahr 1992 war das große Grundstück „A“ noch nicht geteilt bzw. mit einzelnen Häusern bebaut. Das große (damals noch ungeteilte) Grundstück grenzt direkt an die beiden „Nachbarn“ an. Mittlerweile liegen zwischen Grundstück A/23 und den „Nachbargrundstücken B/12 und B/13“ jedoch zahlreiche andere (mittlerweile auch bebaute) Grundstücke (A/21, A/22, etc.). Welche Voraussetzungen sind notwendig, um diese Eintragung – die wohl keinen Sinn mehr ergibt, da keine „Nachbarschaft“ zwischen A/23 und B/12 und B/13 mehr besteht, aus dem Grundbuch zu löschen?
Wer kann mir die Punkte 1 bis 4 näher erläutern?
Wer weiß was?