Eintragungspflicht beim handwerkskammer

Guten Tag zusammen,

ich habe wieder mal ein problem. und zwar habe ich vor kurzem kleingewerbe für permanent make up, nageldesig und visagismus angemeldet.

daraufhin bekam ich ein formular von IHK, die ich hätte ausfüllen und zurückschicken sollen.
Daraufhin habe ich etwas recherchiert und es hat sich herausgestellt, dass man bei einem jahresumsatz von unter ca. 5000 euro davon befreit ist.

dies habe ich der IHK als Antwort zugeschickt und nun bekomme ich ein Schreiben von Handwerkskammer, der mir das selbe Formular nochmal zugeschickt hat, mit der Erklärung, dass Visagismus , was ich angemeldet habe, eintragungspflichtig ist.

Nun wollte ich fragen, ob jemand sich damit möglicherweise auskennt?
Ist dies denn unabhängig vom Jahresumsatz?

Ich wäre über jede Antwort sehr dankbar.

Mit besten Grüßen

Hallo Lady,

ich vermute einmal, dass das Gewerbe einem Gewerbe der Anlage B der Handwerksrolle entspricht. Über die Beitragspflicht usw. füge ich einen Link an. Mehr weiß ich auch nicht. Es lohnt sich vielleicht einmal bei der Handwerkskammer anzurufen und die Leute dort zu fragen.
http://www.hwk-duesseldorf.de/ablage/beitrag/faq.pdf

Grüße

Hans-Gert