Eintreibung von Steuerschulden im Ausland

Hallo liebe Experten,
welche Möglichkeiten hat das Finanzamt, im Ausland Steuerschulden einzutreiben?
Beispiel: Der Steuerpflichtige hinterlässt 1 Mio Euro Steuerschulden und wandert nach Brasilien aus. Spielt dabei das Land eine Frage (Stichwort bilaterale Abkommen)? Kann der Steuerpflichtige an der Grenze festgenommen und z. B. in Beugehaft genommen werden?

Danke fuer die Antworten.
Leopold

zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Beitreibung
Hi,

welche Möglichkeiten hat das Finanzamt, im Ausland
Steuerschulden einzutreiben?

eine allgemeine Übersicht gibt es im
BMF, 19.01.2004, IV B 4 - S 1320 - 1/04

http://treffer.nwb.de/content/dms/content/000/125/Co…

Beispiel: Der Steuerpflichtige hinterlässt 1 Mio Euro
Steuerschulden und wandert nach Brasilien aus. Spielt dabei
das Land eine Frage (Stichwort bilaterale Abkommen)?

siehe Erlass

Kann der
Steuerpflichtige an der Grenze festgenommen und z. B. in
Beugehaft genommen werden?

ja, Eintrag als zur Fahndung ausgeschrieben

Schöne Grüße
C.