Die Frage scheint auf das Thema Rechtsschutz abzuzielen.
Hier gibt es Versicherer, die die sogenannte Folgeereignistheorie anwenden. Dann wären auch Schadensfälle, die bereits früher ihren Ursprung hatten, aber erst jetzt zu einem Streitfall werden, mitversichert.
Trotzdem muss man die Antragsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Hier wird häufig nach einem in naher Zukunft eintretenden Streitfall gefragt.