eine Handwerkerfirma hat bzw. im Jahr 2008 (August) einen Rolladen bei einem Kunden angebracht.
Die Handwerkerfirma hat zum 01.01.2009 die Betriebshaftpflichtversicherung gewechselt. Im April 2009 reißt die Scheibe. Vermutlich ist die Scheibe aufgrund einer herausragenden Schraube gerissen (der Riss startet auch an der Schraube).
Unabhängig der Verschuldensfrage (man könnte ja annehmen die Schraube war nicht richtig montiert und aufgrund Hitze und Kälte sprang die Scheibe): Welche Versicherung ist hier zuständig? 2008 oder 2009? Ist der Montagezeitpunkt wichtig oder der Eintritt des Schaden (Scheibenriss)?
Voraussetzung für die Haftpflicht ist ein Verschulden. Steht fest, dass die Firma haftet, da sie eine falsche Montage vorgenommen hat bzw. sonst fehlerhaft gearbeitet hat, kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Arbeiten an. In der Haftpflichtversicherung gilt durchweg die Schadensereignistheorie. Das bedeutet, dass als Schadensereignis der Tag gilt, an dem erstmalig nach außen erkennbar der Schaden eingetreten ist.
Das bedeutet, dass die neue BHV für die Regulierung zuständig ist.
In der
Haftpflichtversicherung gilt durchweg die
Schadensereignistheorie. Das bedeutet, dass als
Schadensereignis der Tag gilt, an dem erstmalig nach außen
erkennbar der Schaden eingetreten ist.
Hallo,
es gibt auch diverse Versicherer, die andere Theorien in der Betriebs-Haftpflicht verwenden. In diesem Fall wird es aber zu 99 % die Schadenereignistheorie sein, so dass der aktuelle BHV-VR zuständig ist.