Hallo, es wäre schön wenn jemand Rat wüsste…
Es geht um folgenden Fall.
A mietet von V einen Gewerberaum, es existiert ein schriftlicher Mietvertrag mit drei monatiger Kündigungsfrist. Die Kautionszahlung wird in Form eines verpfändeten Kautionssparbuchs geleistet.Wenige Wochen später übernimmt Mieter B (die Firma des Ehemann von A) den Gewerberaum. Es wird kein neuer Vertrag aufgesetzt, es wird lediglich Mieter A gestrichen und durch Mieter B ersetzt. Zur Kaution wird keine Regelung getroffen, das Kautionssparbuch bleibt unberührt.
Zwischenzeitlich beendet Mieter B das Mietverhältnis fristgerecht. Es folgt eine nicht ordentlich erstellte Nebenkostenabrechnung, aus der sich für 5 Monate Mietdauer eine ungerechtfertigte Nachzahlung in enormer Höhe ergibt.
Mieter B fordert eine ordentliche, berichtigte Abrechnung. Stattdessen erhält Mieter B einen Mahnbescheid.
Zeitgleich beantragt V bei der Bank die Auszahlung des Kautionssparbuches von A.
Wie sieht es nun rechtlich aus und welche Möglichkeiten gibt es?
Kam automatisch eine Abtretung des Kautionssparbuchs von Mieter A an Mieter B zustande?Wer kann sich rechtlich gegen die Auszahlung des Sparguthabens wehren und eine einstweilige Verfügung erwirken?
Mieter B, weil er mit dem Vertrag alle Rechte und Pflichten übernommen hat.
Oder Mieter A, weil das Sparbuch auf dessen Namen läuft?
Vielen Dank im Voraus!!
Liebe Grüße aus Bayern