Eintritt in den Vorruhestand

Liebe/-r Experte/-in,

es geht um meinen Bekannten der hatte vor einem Jahr
einen Autounfall und seitdem hat sich sein Arbeitsleben zum negativen verändert.
Er ist 60 Jahre und wird im April 61 Jahre, seine Arbeitsjahre betragen am 01.09.2012 - 46 Arbeitsjahre.
Die Altersteilzeitregelung gibt es nach meinen Kenntnissen nicht mehr.
Dass Mobbing seit einem Jahr nimmt immer über Hand, mittlerweile ist es so, dass jede Woche mit Abteilungsleiter und Chef eine Besprechung gibt, wo er jede Minute Rede und Antwort stehen muss, wo er seine Arbeitszeit verbringt - er ist in dieser Firma als Berufskraftfahrer angestellt. Er muss sich melden, wenn
Stau im Straßenverkehr ist, wenn bei der Postabgabe mal wieder eine größere Menschenschlage ansteht, sogar
die Toilettenzeiten muss er seinem Abteilungsleiter mitteilen usw.
Er ist bis dato 33 Jahre im Betrieb angestellt und war
bis zu seiem Unfall dem Chef sehr nahe gestellt.
Der Unfall selbst war zu 2/3 unverschuldet, mein Vater
lag im Krankenhaus und der Gegenerin ist nichts gesehen. 33 Jahre war dies das Einzige was ihm vorzuwerfen wäre. Aufgrund dieses Mobbings ist es gesundheitlich sehr angeschlagen, mittlerweile wurde beim ihm Diabetes Typ 2 diagonstiziert - der Arzt meint stressbedingt.
Daher meine Frage, wie könnte das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden, ohne dass Einbußen bei der Rente entstehen?
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und im Verbleib

mit freundlichen Grüßen

Liebe Manuela,
das Arbeitsverhältnis aufzulösen bringt immer massive Nachteile. Z.B. bei Aufhebungsvertrag 3 Monate Sperre beim Arbeitsamt!!!
Ich kann nur raten mit dem Arzt zu sprechen, ggf. Schwerbehinderung beantragen (bei Ablehnung Widerspruch einlegen). Außerdem sollte Ihr Vater oder Bekannter (was jetzt eigentlich) sich arbeitsunfähig krank schreiben lassen, wenn er es nicht mehr aushält. Denn nichts ist wichtiger als die Gesundheit.
Ansonsten kann man nur darauf warten, dass der Arbeitgeber ihm kündigt, dann sollte er klagen und bekommt sicherlich eine Abfindung. Dann Arbeitslosengeld und anschließend Rente (ggf. mit Abschlägen).
Auf jeden Fall mit dem Arzt reden und auf keinen Fall selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag machen.
Ich wünsche von ganzem Herzen alles Gute!!! Brigitte

Guten Tag,

die Ansprüche auf (gesetzliche) Rente ergeben sich aus den gearbeiteten Jahren und den in dieser Zeit eingezahlten Beiträgen. Insoweit werden nach 46 Jahren Beitragszahlung und einem Alter von 61 Jahren nicht mehr viele zusätzliche Rentenansprüche erworben. Bei einer vorzeitigen Verrentung müssen allerdings Abschläge in Kauf genommen werden. Hier gibt es verschiedene Alternativen: Ist eine Anerkennung auf Schwerbehinderung möglich? (Arzt fragen). Liegt zwischen der Arbeit und der verrentung noch eine Zeit der Arbeitslosigkeit, steigen in dieser Zeit auch die Rentenansprüche. Es gibt noch eine weitere Möglichkeit: Altersteilzeit ist nicht abgeschafft! Sie ist nur finanziell schlechter geregelt als früher. Trotzdem kann Altersteilzeit gerade verhindern, dass hohe Abschläge die Rente mindern, da man so gestellt wird, als habe man während der Altersteilzeit 90% des vollen Einkommens verdient, auch wenn man nur 50% bekam. Allerdings geht Altersteilzeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Er ist aber möglicherwiese auch an einer einvernehmlichen Beendigung interessiert. Und, nicht vergessen: Vielleicht ist noch eine Abfindung drin, für den Arbeitgeber immer noch besser als Ärger und Krankenscheine.
Gruß
Martin

Das ist diifizil, da hier mehrere Punkte zu beachten sind:
> Diabetes
Mit dem Arzt srechen, wie d. Chancen stehen f. einen Schwerbehinderten-Ausweis
> Beitragsjahre
Hier empfehle ich eien Prüfung durch einen Rentenberater. Entsprechende Adr. bekommen Sie beim Berufsverband d. Rentenberater.
> Verhaltensänderung d. Arb.gebers zum neg. hin

  • Hier ist zu prüfen, gibt es evtl. einen Betriebsrat u. enstprechende Betriebsvereinbarungen, d.d. Altersteilzeit etc. betreffen.
  • Mobbing
    ist rechtl. an enge Voraussetzungen gebunden.
    Meine Empfehlung hier d. Konsultation eines FA f. Arb.recht. Entsprechende Adr. bekommen Sie beim örtl. Anwaltverein o. im Branchenbuch unter d. entsprechenden Rubrik.
    Zus.fs.: Termin machen m. einem Rentenberater u. einem FA Arb.recht. Ruhig parallel.

Ganz wichtig - einige Tips:

  • 4Augen o. 8Augen-Gespräche in punkto Arb.geber
  • nichts unterschreiben, wenn Aufforderung hierzu. Erst prüfen !

Er ist 60 Jahre und wird im April 61 Jahre, seine Arbeitsjahre betragen am 01.09.2012 - 46 Arbeitsjahre.
Mobbing jede Woche mit Abteilungsleiter
und Chef eine Besprechung gibt, wo er jede Minute Rede und Antwort stehen muss, wo er seine Arbeitszeit verbringt Aufgrund dieses Mobbings ist es gesundheitlich sehr angeschlagen,
Diabetes Typ 2 diagonstiziert -stressbedingt.
wie könnte das Arbeitsverhältnis aufgelöst

werden, ohne dass Einbußen bei der Rente entstehen?

Guten Morgen,

ich kann Ihnen hier nur ein paar grundsätzliche Hinweise geben. Das Thema ist zu komplex und die Konsequenzen sind so weitreichend, dass der Rahmen hier gesprengt würde. Ich rate Ihnen dringend zu anwaltlichem Rat, besser vielleicht sogar zunächst zu einer Rentenberatung.
Altersteilzeit bringt in dem Falle hier ohnedies nichts.Man müsste entweder bis 65 reduziert oder noch 2 Jahre voll und dann nicht mehr arbeiten, aber für reduziertes Geld.

  1. Die beschriebene Kontrolle erreicht möglicherweise das Maß von Mobbing. Wenn Sie in den weiteren Punkten Klarheit haben, kann es taktisch klug sein, sich in Abstimmung mit einem Anwalt/in dagegen zu wehren und so zum Arbeitsgericht zu kommen
  2. Ihr Bekannter darf keinesfalls kündigen oder einen Auflösungsvertrag akzeptieren. Schlimmstenfalls mal eine Ruhepause, falls aus ärztlicher Sicht Arbeitsunfähigkeit besteht. Achtung es darf nicht auf diabetis gestützt eine dauerhafte Unfähigkeit als Berufskraftfahrer als Diagnose kommen,bevor nicht die Rahmenbedigungen - wie nachstehend - geklärt sind.
  3. Mit 61 Jahren würde Ihr Bekannter wohl 2 Jahre Arbeitslosengeld bekommen und könnte dann in Rente. Das aber nicht ohne Abstriche. Daher drigend Rentenberatung.Auch mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen, wie das mit älteren Alos ist.
  4. Denkbar, wenn die Rentenkürzung ok wäre, über den Kampf gegen Mobbing oder über häufige AU zu einer krankheitsbedingten Beendigung mit Abfindung zu kommen. Diese muss vorher mit Attesten belegt sein und am besten wegen möglicher Sperren etc. mit der Arbeitsagentur abgeklärt.
  5. Kampf gegen Mobbing heisst: Berichtstermin ablehnen, schriftlich gegen die Kontrolle beschweren, dann kommt wahrscheinlich eine Abmahnung. Dagegen klagen oder direkt - allerdings weniger aussichtsreich - gegen Mobbing eine Feststellung und Schmerzensgeld verlangen
  6. Beendigung gegen Abfindung heisst: häufige Fehlzeiten durch ärztliche AU, Attest eingeschränkter Leistungsfähigkeit. AG wird eine Kündigung versuchen. Im Kündigungsschutzprozess dann einen Vergleich aushandeln. Wie gesagt, aber mit vorheriger Absprache bei der AA.
    Dieser Weg wird kein leichter sein …
    (das Lied passt da ganz gut)
    Alles Gute

Hallo,

da ist guter Rat teuer. Ich empfehle eine Beratung bei der Rentenversicherung.
Altersteilzeit gibt es in manchen Betrieben noch, da hilft der Betriebsrat weiter.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, erstmal richtig krankschreiben lassen. Bei der langen Betriebszugehörigkeit ist mit einer Kündigung da erstmal nicht zu rechnen.
Aber vorzeitig in den Ruhestand ohne Abschläge, das halte ich für fast unmöglich.

Viel Erfolg und Gruß C