Ich bin als Student bisher in der PKV über meine Eltern versichert gewesen. Zum 31.3. habe ich mich
exmatrikuliert, mein Arbeitsbeginn liegt aber erst am 1.6. Mit Arbeitsbeginn beginnt meine
Versicherungspflicht in der GKV, vorher kann ich mich nicht gesetzlich versichern. Die PKV hat mir
angeboten, mich für diese Zeit zu versichern. Ohne Einkommen und ohne Studentenermäßigung ist das
aber sehr teuer (ca. 350 Euro/Monat).
Meine Frau ist gesetzlich (als Studentin) versichert. Die Krankenkasse meiner Frau würde mich
beitragsfrei mitversichern, da ich kein Einkommen habe. Jetzt meine Frage:
Können wir mit meinem Berufsstart zum 1.6., zu dem ich dann Versicherungsnehmer werde und meine
Frau bei mir mitversichert ist, die Krankenkasse wechseln, oder beginnt mit meinem Eintritt als
Mitversicherter eine Mindestversicherungszeit in der Krankenkasse?
Ich hoffe, ich habe meine Frage verständlich formuliert. Hat jemand eine Idee dazu? Besten Dank!
du hast kein Einkommen und bist kein Student, also bist du arbeitslos.
Du musst dich jetzt erstmal beim Arbeitsamt melden, schon allein wegen der Rentenzeiten und eben auch wegen der KV. Wenns gut läuft, kriegst auch noch ein paar Lappen ALG II.
Als Arbeitsloser zahlt das Arbeitsamt deine Beiräge bei der GKV. Die GKV muss dich nehmen, schließlich bist du mittellos. Ein Hoch auf unseren Sozialstaat. Dass das ganze in zwei Monaten wieder vorbei ist spielt keine Rolle. Dein Leben muss lückenlos bei den Sozialversicherungsträgern rückverfolgbar sein, sonst gibts später Abzüge wenn du in Rente gehst. Spielt aber eh keine Rolle, weil wenn du und ich in Rente gehen ist das System eh schon gescheitert. Spiel das Spiel trotzdem mit. Ein weiteres Hoch auf unseren Sozialstaat.
Warum wird deine Frau eigentlich bei dir mitversichert wenn du zu malochen beginnst? muss wohl noch studieren.
Als Halblaie behaupte ich, dass dein Daddy wohl einige Tausender für dich in die PKV mitreingebuttert hat. Als Student hättest du dich aber schlappe 55€/monat freiwillig versichern können. Aber wie gesagt Halblaie.
also marschier morgen in Arbeitsamt und erzähl dort deine Geschichte, die wissen genau was zu tun ist.
viele Grüße
Wolfi
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Sorry, aber so viel Käse hab’ ich schon lang nimmer gelesen.
Eine Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit besteht nicht. Erstens dürfte kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, weil der Fragesteller vorher längere Zeit Student war. Zweitens ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit schon deswegen sinnlos, weil ab dem 01.06. bereits ein Beschäftigungsverhältnis besteht.
Ein Antrag auf ALG II kann gestellt werden. Ob man sich den Aufwand wegen zwei Monaten jedoch antun möchte, sei mal dahingestellt.
Also, am besten vom 01.04. bis 31.05. bei der Ehefrau umsonst im Rahmen der Familienversicherung mitversichern (das müsste man im Übrigen auch beim Bezug von ALG II machen, denn die ARGE zahlt keine Beiträge, wenn es auch umsonst geht).
Ab 01.06. hat der Ehemann dann ein Kassenwahlrecht. Das heißt, er kann ohne Kündigung einfach die Kasse seines Vertrauens wählen.
Die Ehefrau wird dann natürlich beim Ehemann mitversichert. So spart man sich den gesonderten Studentenbeitrag der Ehefrau.
Ich hoffe, damit ist die Frage beantwortet. Wenn nicht, einfach nochmal fragen!