Mich würde interessieren, ob bei einem Wechsel von GKV in die PKV immer eine Schufa-Abfrage gestartet wird ? Das es normalerweise so ist, ist mir bekannt, wie aber sieht es aus, wenn man eine kleine Anwartschaft hat ?
Mein Vater hat nämlich nach meinem Austritt aus der PKV zum Studium eine Anwartschaft abgeschlossen, so dass ich ohne Probleme und ohne Risikoprüfung wieder zurückkehren kann.
Wird jetzt bei Wunsch auf Inanspruchanahme der Versicherung wieder die Schufa nach meinen Verhältnissen erfragt ? Es heißt ja normalerweise: „Danach wird ein Versicherungsschutz zu den ursprünglichen Eintrittsbedingungen gewährt. Es werden keine neuen Gesundheitsprüfungen gefordert…“ Wie aber sieht es mit der Bonitätsprüfung aus ?
Weiß es jemand zufällig genau und/oder hat einen Quellennachweis ?
Vivien