Eintritt in PKV moglich nach Auslandsaufenthalt?

Hallo,

ich lebe und arbeite seit 3,5 Jahren in Norwegen und werde ab Okt 2010 wieder zurück nach Deutschland(alte Bundesländer) ziehen.

Davor habe ich unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient und war in der GKV versichert. In Norwegen verdiene ich darüber und ab Okt werde ich auch darüber verdienen (Angestellter).

Seit neuestem muss man ja 3 Jahre lang drüber liegen. Jedoch habe ich gehört das, wenn man länger im ausland war und dann wieder zurueckkehrt, in die PKV eintreten kann?

Ist das wahr? Wie lange ist diese frist/Trifft es auf mich zu?

Vielen Dank.

Hallo,

Sie müssen drei volle Kalenderjahre über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient haben, damit Sie zum 01.01. des darauf folgenden Jahres in die PKV wechseln können. In Ihrem Falle also 2008, 2009 und 2010 um zum 01.01.11 oder später in die PKV wechseln zu können. Das Einkommen in Norwegen wird angerechnet, jedoch nach den deutschen Bestimmungen umgerechnet.

Sollten Sie eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland aufnehmen, können Sie sich gesetzlich oder privat versichern, unabhängig vom Einkommen.

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich bin seit Feb 2007 in Norwegen. 2008, 2009 wären also volle Kalenderjahre. 2010 zwar nicht, aber falls der norwegische Verdienst anerkannt wird und ich in D ab Okt über der JAEG verdiene sollte das ja ok sein denke ich?
Bis dahin muss ich mich dann also gesetzl. versichern?

Mein Gott ist das alles kompliziert…vermisse ich überhaupt nicht ehrlich gesagt, hier ist alles ungemein vereinfacht. :smile:

Vielen Dank.

Die Lösung ist ganz einfach. Bei der GKV, bei der Sie zuletzt waren, einen Antrag auf Statusprüfung stellen wenn Sie wieder in D sind und einen Arbeitsvertrag haben.Sie erhalten dann eine rechtssichere Auskunft, ob Sie pflichtversichert in der GKV sind.

Sie müssen bei Wohnsitznahme in D erst wieder Mitglied der GKV werden. Wenn Sie eine Anwartschaft mit Ihrer ehemaligen Kasse vereinbart haben, kein Problem. Ansonsten auf die EWG-Verordnung 1408/71 bzw. das bestehende Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Norwegen beziehen.

Hi,

ok jetzt weiss ich endlich was ich tun muss! :smile:

Vielen Dank! Ich hoffe mal das klappt.

Hallo,

zum Problem mit der Rückkehr in die BRD, d.h. die Regelung, ob die reine Rückkehr zur Versicherungsfreiheit ausreicht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Grundsätzlich die Aussage mit dem Einkommen ist korrekt. Ich würde an deiner Stelle mal auf doof tun und in so ein Kundencenter irgendeiner GKV gehen, bzw. irgendeine „direkt-GKV“ kontaktieren und den Status mal prüfen zu lassen. Letztendlich entscheiden die ja gemäß SGB.

Vielleicht hilft dir auch deine ehemalige GKV weiter?
So lange du keinen Aufnahmeantrag unterschreibst bei denen bist du auf der sicheren Seite und die brauchen genauso Mitglieder, werden sich bestimmt bemühen, dir da weiter zu helfen:smile:

Hallo Frank,
da kann ich helfen. Bitte rufe mich mal an, da erkläre
ich Dir das genau. Tel. 07127-18388 od. 0171-6572757

Zur Info:
Als reiner PKV-Spezialist seit 20 Jahren kannst Du Dich auf
meine Kompetenz absolut verlassen. Ich arbeite seit vielen
Jahren mit meinem Bruder eng zusammen, der als KV-Spezialist
inzwischen auch über 20 Jahre tätig ist und „unabhängiger“
Berater ist. Es ist dadurch sehr gutes gemeinsames Wissen
angewachen.
Unser Telefonat ist für Dich natürlich mit keinen Kosten
verbunden und auch völlig unverbindlich :smile:.

Liebe Grüße
Hans-Günter

Hallo,

ich lebe und arbeite seit 3,5 Jahren in Norwegen und werde ab
Okt 2010 wieder zurück nach Deutschland(alte Bundesländer)
ziehen.

Davor habe ich unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient und
war in der GKV versichert. In Norwegen verdiene ich darüber
und ab Okt werde ich auch darüber verdienen (Angestellter).

Seit neuestem muss man ja 3 Jahre lang drüber liegen. Jedoch
habe ich gehört das, wenn man länger im ausland war und dann
wieder zurueckkehrt, in die PKV eintreten kann?

Ist das wahr? Wie lange ist diese frist/Trifft es auf mich zu?

Vielen Dank.

hallo,

du hast abolut recht. du kannst dich privat versichern. jedoch musst du eine vorvbersicherung vorweisen, aber das kannst du aufgrund der versicherung in norwegen ja.

wenn wir dir bei der suche nach dem geeigneten pkv tarif, als freier pkv-makler, helfen dürfen, sag einfach kurz bescheid. ich würde mich freuen.

ales gute,
dennis