Eintritt in Versicherungspflicht

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin seit vielen Jahren in einer PKV freiwillig versichert, in meiner jetzigen PKV bin ich seit ca. 1,5 Jahren. Ich bin selbständig und freiberuflich tätig für zur Zeit 3 Arbeitgeber. Nun hat mir einer dieser 3 Arbeitgeber bei dem ich ca. 20 Stunden pro Woche arbeite angeboten mich einzustellen. Damit würde ich in die VErsicherungspflicht fallen, weil mein Gehalt unterhalb der Grenze liegt. Wenn ich das Angebot annehme was passiert mit meiner PKV ? Muß ich Fristen einhalten um diese zu kündigen ? Erlischt bzw. ruht sie automatisch weil eine Doppelversicherung nicht erlaubt ist ? Kann ich sie auch beitragsfrei ruhen lassen für eine bestimmte Zeit ? Im Moment ist noch nicht klar wie lange meine Anstellung dauern wird, zwischen 3 Monaten und 1-2 Jahren ist alles möglich.

Vielen Dank für Eure Antworten und Gruß…Thomas

Hallo!

bloß nicht kündigen!!!

die KV wird umgestellt in eine kleine Anwartschaft für den Fall das Sie wieder diese KV brauchen. Lassen Sie sich das von Ihrer KV berechnen und einen Antrag zusenden… haben Sie dort keinen Betreuer???

parallel dazu können Sie ja ne Krankenzusatzvers. machen um die Lücken abzudecken!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter

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Hallo,

also man wird nur versicherungspflichtig, wenn die Tätigkeit als Arbeitnehmer zeitlich und wirtschaftlich die Tätigkeiten in der Selbstständigkeit überwiegt, d.h. die Stunden anzahl und das Entgelt aus der Beschäftigung muss über der aus der Selbstständigkeit stehen. Die Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse dient dazu, die PKV zu beenden, sofern man das wünscht. Das kann innerhalb von 2 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gemacht werden. In diesem Fall kann bei der PKV eine Anwartschaft abgeschlossen werden, falls man vorhat, sich dort später wieder zu versichern.

Viele Grüße - N.

Hallo Thomas,

Am Einfachsten wäre es, wenn Du dich direkt an deine PKV wendest und dich diesbezüglich beraten lässt. Im Bereich PKV - GKV gibt es eine Grauzone, die man mit Sicherheit zu deinem Vorteil ausnützen kann.

Mit internetten Grüßen,

Andreas
Versicherungen im Test: http://58591.tarifcheck24.com

Hallo,
es gibt mehrere Möglichkeiten.

  • bei einer GKV befreien lassen, dann bliebe man auch weiterhin privat versichert trotz Anstellung. Außerdem würde das Einkommen aus er freiberuflichen Tätigkeit - sofern diese bei den beiden anderen weiterhin ausgeübt wird- auch berücksichtigt.
  • zum anderen gibt es Anwartschaften (kleine A - Wiedereintritt in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung ca. 5% des bisherigen Beitrages; große A - wie kleine jedoch zusätzlich Beibehaltung des bisherigen Beitrages ca. 35-40% des bisherigen Beitrages).
    Mit Beginn der Versicherungspflicht würde automatisch die PKV beendet. (also keine Kündigungsfristen) Es muss allerdings ein Nachweis der GKV vorgelegt werden.
    Gruß H

Hallo,

es tritt Versicherungspflicht ein. Der Private Krankenversicherungsschutz wird (wenn rechtzeitig eingereicht) rückwirkend zum Eintritt beendet.

Die Abwicklung und Grundlagen finden Sie hier, auch wenn es da um Arbeitslosigkeit geht.

http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitslosigkei…

Stellen Sie in jedem Fall in eine Anwartschaft um, dann geht es später auch wieder zurück in die PKV.

Wenn Deine selbständige Tätigkeit von Zeit und Umfang weiterhin den angestrebten sozialversicherungspflichtigen Job übersteigt kannst Du weiterhin privat krankenversichert bleiben. Der Arbeitgeber und Du müssen dann auch nicht in Die GKV zahlen.
Ansonsten besteht bei Deiner PKV die Möglichkeit auf eine Anwartschaft. Du kannst die Leistungen Deines Vertrages ruhen lassen, erhälst aber gegen einen geringen Beitrag die Möglichkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung den Vertrag wieder aufleben zu lassen.

hallo,
für eine verbindliche Auskunft sind das zuviele Eventualitäten, denn es könnte durchaus sein, dass Sie gar nicht evrsicherungspflichtig werden, weil Sie aufgrund der beiden anderen Aufträge weiterhin hauptberuflich selbständig sind…das wäre zu prüfen…anhand von konkreten Gewin- und Umsatzzahlen.
Hier würde ich an Ihrer Stelle das Gespräch mit einer gesetzlichen KK suchen.

Eine PKV können Sie nicht ruhen lassen, sie könne sich allerdings, wenn sie versicherungspflicht werden, von der Versicherungspflich befreien lassen.
diese Befreiung wirkt dann allerdings ein Leben lang…ohen Rückkehr und sie kämen nie wieder in die GKV.

Gruß,
Nils

Hallo,
die Entstehung der Versicherungspflicht müsste als Kündigungsgrund bei der PKV ausreichen. Gerade aufgrund der Altersrückstellungen sollte jedoch bei absehbarem Wiederaufleben der Privatversicherung ein Ruhen oder zumindest beitragsreduzierter Fortbestand der Versicherung vereinbart werden. Von allein geht da gar nichts. Theoretisch kann die Privatversicherung nebenher zusätzlich laufen. Alles eine Kostefrage.
Achtung:
Die Versicherungspflicht entsteht nur, soweit nicht die übrige Selbständigkeit überwiegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die verbleibenden Einkünfte aus Selbstständigkeit höher sind, als die aus der abhängigen Beschäftigung.
Gruß
Karsten

Hallo,
automatisch geht in Bezug auf die Kündigung bei der PKV gar nichts. Du musst dir deinen Vertrag mit der PKV einmal ansehen, dort dürfte alles drin stehen, was du wissen willst. Du musst vor allen Dingen sehen, welche Ansprüche du in deine gesetzliche KV (als Arbeitnehmer mit Krankengeld usw) setzt bzw. was du evtl. bei deiner PKV abgedeckt wissen willst. Von daher solltest du dich auch vorher bei der gesetzlichen KK (AOK,Barmer,TK,IKK) anhören (beraten lassen !), welche Leistungsansprüche dort vorhanden sind und was du evtl. zusätzlich über eine PKV abdecken willst.

VG ayro

Hallo,
dazu fehlen m.E. wichtige Informationen. Hier können Sie sich umsehen:

http://www.inpopro.de/krankenversicherung/wechsel-pk…

Hallo Thomas,
die Frist um eine PKV zu kündigen beträgt 2 Monate nach Eintritt/Kenntnis der Versicherungspflicht. Sie können die PKV auf eine sogenannte Anwartschaftsversicherung umstellen, damit erhalten Sie sich bei Wiedereintritt in die PKV das jüngere Eintrittsalter und es werden dann keine Gesundheitsfragen gestellt. Beitragsfrei ist die Anwartschaftsversicherung i.d.Regel nicht, je nach Versicherungsunternehmen ca. 15 - 25 % vom ursprünglichen Beitrag. Das ganze rentiert sich nur, wenn Sie in absehbarer Zeit wieder in die PKV zurück gehen. Ich würde Ihnen empfehlen, sollten Sie das Angebot dieses Arbeitgebers annehmen, bei Ihrer PKV ein sogenanntes Krankentagegeld ab dem 43. Tag ca. 20,00 Euro täglich abzuschließen, da das Krankentagegeld bei der GKV bei Krankheit - länger als 6 Wochen (Gesetzlichen Krankenversicherung)nur ca. 80 % Ihres nettolohnes abdeckt. Einen anderen Weg gäbe es auch noch: Wenn Sie mit Ihren auf selbständiger Basis sonst noch erhaltenen Einnahmen über die Versicherungspflichtgrenze drüber kommen, könnten Sie in der PKV bleiben, wird aber meist ein heißer Kammpf mit der GKV.
Falls Unklarheiten noch bestehen, bitte erneut eine Mail. Bis dahin-.
Mit freundlichen Grüssen
Leo

Hallo Thomas,

sofern du noch keine 55 Jahre alt bist (dann würdest du in der PKV bleiben), gilt Folgendes:

  • Kündigung/Aufhebung der PKV nach §13 der Bedingungen, auch rückwirkend nach versäumter Frist.

  • Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung (Awv) zur Erhaltung der Altersrückstellungen ist unbedingt empfehlenswert, wenn eine spätere Rückkehr in die PKV nicht ausgeschlossen ist.

  • zusätzlich Abschluss von Zusatzversicherungen z.B. für stationäre Behandlung (Priorität I) und Zahnersatz (Priorität II). Bei einigen Versicherern hat man darauf sogar einen Rechtsanspruch, ggf. Fristen beachten!

Als Mann kommt noch das Problem der neuen Unisex-Tarife ab 2012 hinzu. Es sollte sicher gestellt werden, dass auch nach einer Awv der alte Tarif als Mann erhalten bleibt. Das solltest du mit deinem Vermittler besprechen und dokumentieren lassen. Eine mündliche Auskunft ist nicht ausreichend, dazu geht es um zu viel Geld.

Viele Grüße
oscar.

Hallo,

in der PKV freiwillig versichert geht nicht entweder in der PKV privat versichert oder in der gesetzlichen KV freiwillig versichert.

Gehe mal davon aus, dass Sie privat versichert sind. Wenn Sie jetzt eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber mit ca 20 Stunden ausüben und über 400 Euro und unter 3712 Euro dort verdienen, ist diese Beschäftigung grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzl. KV, aber auch nur grundsätzlich.

Wenn Sie nämlich noch weitere selbständige Arbeiten ausüben, muss die GKV prüfen, ob Sie hauptberuflich selbständig sind oder nicht.

Sollten Sie nach der Prüfung hauptberuflich selbständig sein, wird die einzelne Beschäftigung nicht versicherungspflichtig und Sie müssen in der PKV bleiben.

Ist die Selbständigkeit nebenberuflich nach der Prüfung, wird die Beschäftigung versicherungspflichtig und Sie müssen sich gesetzlich versichern.

Sie müssten der PKV dann eine Mitgliedsbescheinigung der GKV einreichen, diese muss sie dann zum Vortag rauslassen, ohne Kündigungsfristen (es sei denn, sie lassen sich zu viel Zeit und gehen erst in einem Jahr zur PKV und wollen alles rückabwickeln, die genaue Frist kenne ich aber nicht).

Eine Doppelversicherung ist nicht erlaubt.

Eigentlich müssten Sie die PKV auf Anwartschaft stellen lassen können, hier kenne ich mich aber nicht aus, da müssten Sie schon bei der PKV direkt nachfragen und was die Anwartschaft kostet.

Hoffe, ich konnte helfen.

Grüße,
Andreas

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob man vorzeitig aus der PKV rauskommt, wenn man gewzungen ist durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung in die GKV zu wechseln. Ich nehme an, dass dann Sonderkündigungsrechten gelten, aber ich weiß es nicht. Frag einfach bei der PKV nach.

Sicherlich ist es einfach in der GKV zu sein: man hat seine karte, muss nichts vorauszahlen; außerdem ist es in der regeln günstiger bzw. zumindest im alter viel vorteilhafter. auch erfüllt man mehr vorversicherungszeiten, um während der retenzeit auch in der gkv bleiben zu können…

ob man die pkv ruhend stellen kann? keine ahnung. wieso will man sowas denn? was bringt dir das denn? am ende bist du gezwungen - wenn du mal wieder in die pkv willst - zu deiner jetzigen zu müssen, obwohl es vielleicht viel bessere angebote woanders gibt. das würde ich mir gut überlegen…

also ich rate dir: bei der pkv nachfragen. das ist ohnehin sicherlich bei jeder pkv verschieden, so dass ich denke, es wäre besser du fragst direkt bei deiner pkv nach.

viel erfolg!