wie ist der Lohn zu bewerten, wenn ein Arbeitnehmer (23j. / Kinderlos / Ev.Kirchensteuerpflichtig / gesetzlich versichert mit AG-Zuschuss) zum 13. eines Monats eine Tätigkeit aufnimmt bei einem Monatsbruttolohn von 2.400 Euro?
Wird der Lohn um die Arbeitstage oder um die Kalendertage gekürzt, die der Arbeitnehmer noch nicht beschäftigt war? Wenn es sich um den Juli handeln würde, würde ich dann also wie folgt den Lohn berechnen?
2.400 € / 31 Kalendertage x 19 Kalendertage Zugehörigkeit = Lohn
oder würde man rechnen
2.400 € / 22 Arbeitstage x 14 Arbeitstage Zugehörigkeit = Lohn ?
Sozialversicherung und Steuern wären ja entsprechend auch geringer, oder?
wie ist der Lohn zu bewerten, wenn ein Arbeitnehmer (23j. /
Kinderlos / Ev.Kirchensteuerpflichtig / gesetzlich versichert
mit AG-Zuschuss) zum 13. eines Monats eine Tätigkeit aufnimmt
bei einem Monatsbruttolohn von 2.400 Euro?
Wird der Lohn um die Arbeitstage oder um die Kalendertage
gekürzt, die der Arbeitnehmer noch nicht beschäftigt war? Wenn
es sich um den Juli handeln würde, würde ich dann also wie
folgt den Lohn berechnen?
Das könnte eine reale Berechnungsgrundlage darstellen.
Sozialversicherung und Steuern wären ja entsprechend auch
geringer, oder?
SV dürften prozentual in ihren Anteilen vom erwirtschafteten Brutto
abgezogen werden. Die jeweiligen Prozentsätze werden auch bei vollem Lohn identisch bleiben.
Lohnsteuer dürfte sich zum Jahresende nach dem Jahresbrutto ( Gesamteinkommen stpfl. ) richten.
Da würden auch steuerpflichtige Einkünfte bei vorherigem AG innerhalb des Abrechnungsjahres mit einfließen.
Details zur Lohnsteuer könnte ein Lohnsteuer - Berater erläutern.
Das könnte eine reale Berechnungsgrundlage darstellen.
Die andere Methode aber eher.
SV dürften prozentual in ihren Anteilen vom erwirtschafteten
Brutto
abgezogen werden. Die jeweiligen Prozentsätze werden auch bei
vollem Lohn identisch bleiben.
Richtig
Lohnsteuer dürfte sich zum Jahresende nach dem Jahresbrutto (
Gesamteinkommen stpfl. ) richten.
Nein, und ja. Im Eintrittsmonat wird nach der Tagestabelle abgerechnet.
wie ist der Lohn zu bewerten, wenn ein Arbeitnehmer (23j. /
Kinderlos / Ev.Kirchensteuerpflichtig / gesetzlich versichert
mit AG-Zuschuss) zum 13. eines Monats eine Tätigkeit aufnimmt
bei einem Monatsbruttolohn von 2.400 Euro?
Wird der Lohn um die Arbeitstage oder um die Kalendertage
gekürzt, die der Arbeitnehmer noch nicht beschäftigt war? Wenn
es sich um den Juli handeln würde, würde ich dann also wie
folgt den Lohn berechnen?
2.400 € / 31 Kalendertage x 19 Kalendertage Zugehörigkeit =
Lohn
oder würde man rechnen
2.400 € / 22 Arbeitstage x 14 Arbeitstage Zugehörigkeit = Lohn
?
Nach meinem Kenntnisstand wird die erste Variante angewendet bei einem festgelegten Monatsgehalt…
Daher stellen Arbeitgeber -wenn der Monatserste z. B. auf einen Samstag fällt- zum 3. des Monats ein…weil dann nur 28/30 anstatt volles Gehalt gezahlt werden muss. War man vorher z. B. ALG-Bezieher, bekommt man dann sein ALG auch bis inkl. des 2. des Monats gezahlt…
es gibt mehrere zulässige Berechnungsmethoden.
Der Betrieb muß sich für eine Methode entscheiden und sie einheitlich für vergleichbare Fälle wie auch z. B. auch LFZ oder Urlaubsvergütung anwenden, sofern es nicht Vorgaben z. B. aus einem anzuwendenden TV gibt.
Das könnte eine reale Berechnungsgrundlage darstellen.
Die andere Methode aber eher.
Dürfte die Frage auftauchen, wie das Gehalt im Vertrag geregelt wurde.
SV dürften prozentual in ihren Anteilen vom erwirtschafteten
Brutto
abgezogen werden. Die jeweiligen Prozentsätze werden auch bei
vollem Lohn identisch bleiben.
Richtig
Lohnsteuer dürfte sich zum Jahresende nach dem Jahresbrutto (
Gesamteinkommen stpfl. ) richten.
Nein, und ja. Im Eintrittsmonat wird nach der Tagestabelle
abgerechnet.
Und dürfte nicht am Jahresabschluss noch mal überprüft werden, wie das steuerpflichtige Gesamtbrutto tatsächlich in die Summe anzurechnen wäre ?
Mal fiktiv 2 Möglichkeiten:
Arbeitnehmer A erwirtschaftetin x Monaten 5000 € stpfl.Brutto,
B erwirtschaftet in der gleichen Zeit 50000 € stpfl. brutto.
Sollte ein guter Lohnbuchhalter da nicht relativ vorrausschauend berechnen ?
Lohnsteuer - Berater
Oh, seit wann gibts sowas??
In den " gelben Seiten " wurde sowatt schon als " Sparte " aufgeführt.
Hat die Gegenfrage etwas mit dem U.P. zu tun ?
( Seit wann gibt es bei w-w-w.de oder sonstwo im Netz Anrede und Abschlussformel ? )