Eltern wollen mit 3 jahre altem Kind in ein Theaterstück für Kinder ab 2 Jahren. Sie sind im Besitz gültiger Eintrittskarten verspäten sich jedoch 10 Minuten.
Ihnen wir der Eintritt mit der Begründung verweigert: Andere fühlen sich durch Zuspätkommen gestört.
In den AGBs steht, das bei Verspätungen das Personal am Eingang in eigenem Ermessen über einen Eintritt entscheidet. Die AGBs beziehen sich auf alle Veranstaltungen des Theaters, welches kein reines Kindertheater ist.
Können die Eltern Schadensersatzansprüche geltend machen?
Steht in den AGB’s explizit, dass die AGB’s auf alle Veranstaltungen des Theaters gelten, außer auf reines Kindertheater??
Was bedeutet reines Kindertheater? Kein Zutritt für die Eltern? Wer übernimmt dann die Aufsichtspflicht? Daraus könnte man in so einem Fall einen Strick drehen um eventeulle Forderungen auf kurzem Dienstweg zu erreichen.
Ansosnten sollte ist es vollkommen egal sein für welches Publikum oder welches Genre. Oder gelten andere AGB’s bei besonders traurigen Aufführungen bei denen Weinen erlaubt aber bei Komödien verboten ist?
Verspätung ist Verspätung und wenn das Personal nach eigenen Ermessen entscheiden darf und dies tut hat man sich dem zu „unterwerfen“
Steht in den AGB’s explizit, dass die AGB’s auf alle
Veranstaltungen des Theaters gelten, außer auf reines
Kindertheater?
Die AGBs sind wie du schon vermutest für alle Veranstaltungen gültig
Was bedeutet reines Kindertheater? Kein Zutritt für die
Eltern? Wer übernimmt dann die Aufsichtspflicht? Daraus könnte
man in so einem Fall einen Strick drehen um eventeulle
Forderungen auf kurzem Dienstweg zu erreichen.
KIndertheater sind Stücke speziell für die Zielgruppe Kinder.Mit Zutritt für die Eltern.
Verspätung ist Verspätung und wenn das Personal nach eigenen
Ermessen entscheiden darf und dies tut hat man sich dem zu
„unterwerfen“
Eine Ermessensentscheidung muss aber auf der Grundlage der Verhältnismäßigkeit beruhen. Ist diese deiner Meinung nach in diesem Falle gewahrt?
Viele Grüße
Thalisa67
Wenn ein Stück angefangen hat ist es m.E. unmöglich mit zwei Eltern + Kleinkind ohne aufzufallen Platz zu nehmen.
Dadurch könnte man andere Stören bzw. das Publikum vom Ort des geschehens ablenken und den Informationsfluss hindern, vorallem Kinder lassen sich schnell ablenken.
Ebenso könnte es sein das man im dunklen Theater auf der Platzsuche stürzt oder sonst was passiert und zur unterbrechung bzw. zur ablenkenkung der Schauspieler führt. Daher ist eine solche Entscheidung nicht nur angemessen sondern auch gerechtfertigt.
Ebenso könnte man behaupten, dass man der Aufführung,den Schauspielern und den zahlenden Kunden durch zu spät kommen nicht den erwünschten Respekt erweist.
Argumentation einleuchtend. Aber von einer störungsfreie Vorstellung kann in diesem Alter doch gar nicht ausgegangen werden, da Kinder sowieso aufstehen und auf Toilette o.ä. müssen.Bei Vorstellungen für Kleinkinder kommt es ständig zu " Störungen"
Was kam zu erst, das Huhn oder das Ei?
Diese Diskussion können wir noch über Jahre führen und wer nichts wagt der wird nichts gewinnen.
Es gibt nunmal AGB’s denen man zugestimmmt hat und diese hat das Theater durchgesetzt.
…trotzdem vielen Dank für deine Mühe meine Frage zu beantworten…
Viel Spass bei der Eiersuche oder sucht man an Ostern Hühner ? 