Eintritt zum Essen?

Kann eigentlich ein Restaurant Eintritt nehmen für Zusatzleitungen? Das wäre doch diskrimierend gegenüber den Leuten, die „nur“ essen wollen (und nur für das Essen bezahlen wollen) und nicht Leistungen wie - was weiß ich - Saunanutzung in anderen Räumlichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Das wäre doch wettbewerbswidrig denk ich mal.

Danke für Antwort.

Kann eigentlich ein Restaurant Eintritt nehmen für
Zusatzleitungen?

Na sicher.

Das wäre doch diskrimierend gegenüber den
Leuten, die „nur“ essen wollen

Die Leute werden nicht gezwungen, dort zu essen.

Das wäre doch wettbewerbswidrig denk ich mal.

Wieso das? Der Anbieter verschafft sich doch nur selbst Nachteile, weil das Kunden abschreckt, oder nicht?

Hi

Kann eigentlich ein Restaurant Eintritt nehmen für
Zusatzleitungen?

Warum sollten Zusatzleistungen nicht verrechnet werden dürfen?

Das wäre doch diskrimierend gegenüber den
Leuten, die „nur“ essen wollen (und nur für das Essen bezahlen
wollen) und nicht Leistungen wie - was weiß ich -
Saunanutzung in anderen Räumlichkeiten in Anspruch nehmen
wollen.

Wo siehtst Du eine Diskriminierung?
Die Leute dürfen doch rein, oder?
Sie müssen „nur“ zahlen um das Lokal betreten zu dürfen und werden nicht abgewiesen, weil z.B. die Nase nicht schön genug ist.

Das wäre doch wettbewerbswidrig denk ich mal.

Im Grunde kann man Verträge gestalten wie man will und sich seine Kunden aussuchen. Ob ein Lokal mit derartigen Bedingungen lange überlebt, wage ich allerdings zu bezweifeln.

Gruß
Edith

Hi Michael,

Kann eigentlich ein Restaurant Eintritt nehmen für
Zusatzleitungen? Das wäre doch diskrimierend gegenüber den
Leuten, die „nur“ essen wollen (und nur für das Essen bezahlen
wollen) und nicht Leistungen wie - was weiß ich -
Saunanutzung in anderen Räumlichkeiten in Anspruch nehmen
wollen.

Verstehe ich das jetzt richtig: Der Kunde, der nur essen möchte, bezahlt insgesamt einen Eintritt für Zusatzleistungen, die er aber nicht in Anspruch nehmen möchte?

Du gehst ja auch in einen Vergnügungspark und zahlst einmalig Eintritt, egal, ob und wieviele Fahrgeschäfte du nutzt.

Die Kalkulation obliegt dem Betreiber. Der Eintritt mag zwar kundenunfreundlich sein, aber mehr kann ich im Moment nicht erkennen. Es gibt genügend Restaurants, die das nicht so handhaben. Zwingt dich jemand, ausgerechnet dieses zu benutzen?

Das wäre doch wettbewerbswidrig denk ich mal.

Warum? Wenn vor dem Betreten des Restaurants dem Kunde deutlich angezeigt wird, welche Leistungen er für welches Geld erhält, was ist daran wettbewerbswidrig?

Gruß Ulrich

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)

Anmerkung
Hallo,

Sie müssen „nur“ zahlen um das Lokal betreten zu dürfen und
werden nicht abgewiesen, weil z.B. die Nase nicht schön genug
ist.

Was aber durchaus erlaubt wäre (das abweisen wegen der Nase).

Denn, wie Du selber schreibst:

Im Grunde kann man Verträge gestalten wie man will und sich
seine Kunden aussuchen.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo erstmal,

Du unterliegst - wie nicht ganz wenige Mitmenschen - dem Irrtum, dass es einen allgemeinen Kontrahierungszwang jedes Gewerbetreibenden geben würde, also eine Pflicht Verträge mit jedermann schließen zu müssen.

Dem ist nicht so, und dies hat auch nichts mit Diskriminierung zu tun. Grundsätzlich haben wir Vertragsfreiheit, und jeder Gewerbetreibende ist frei Verträge jeglichen Inhalts mit jedem Kunden zu schließen oder auch nicht.

Natürlich gibt es Ausnahmen von dieser Regel und Einschränkungen der Vertragsfreiheit aus Gründen des Kundenschutzes, diese gehen allerdings keineswegs auch nur annähernd so weit, wie viele Mitbürger es vermuten.

D.h. wenn ich morgen beschließe einen Laden aufzumachen, für dessen Betreten Eintritt verlangt wird, einen Türsteher beschäftige, der nur mir genehme Leute überhaupt reinlässt, dann kann ich dies selbstverständlich tun.

Diskriminierung ist zudem ein Begriff, der auch leider oft falsch verwendet wird. Es geht hierbei um die zielgerichtete Schlechterstellung von Bevölkerungsgruppen anhand von Merkmalen, die in keinerlei sachlichem Zusammenhang mit der fraglichen Gestattung/Verweigerung stehen. Weiterhin wird regelmäßig übersehen, dass das Grundrecht auf Gleichbehandlung zunächst einmal nur den Staat bindet und nicht die Bürger untereinander. Natürlich gibt es einzelne gesetzliche Regelungen, die dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch zwischen Privaten in bestimmten Gebieten Geltung verschaffen, aber auch insoweit sollte man vorsichtig sein, mit diesem Begriff zu leichtfertig um sich zu werfen.

Schließlich wird auch das Wettbewerbsrecht oft falsch verstanden. Wettbewerbswidrig ist nicht ein Verhalten was einen Kunden im Verhältnis zu einem Anbieter schlechter als im Verhältnis zu einem anderen Anbieter stellt, sondern ein Verhalten mit dem sich ein Anbieter gegenüber einem anderen Anbieter unzulässige Vorteile im Wettbewerb um die Kunden verschafft. Dieses Verhalten kann darin liegen, dass Kunden bessere Vertragsbedingungen vorgespiegelt werden, die dann tatsächlich nicht gegeben sind, dass ein Anbieter durch Gesetzesverstöße sich einen Vorteil verschafft, … Dies ist aber immer im Verhältnis der Wettbewerber untereinander zu sehen.

D.h. wenn ein Anbieter ganz offen angibt, Eintrittsgelder zu verlangen, kann dies niemals nicht einen Wettbewerbsverstoß darstellen, der von einem Kunden gerügt werden könnte.

Gruß vom Wiz

Tolle Antwort
Hallo Wiz,

ich finde Deine Antwort mal richtig gut.
Nur mal so.

Grüße
Butterbollen

Zunächst einal danke an alle Antworter für die Mühe.

Nochmal dazu: Es ist so, dass es vorher so war, dass man dort vorher normal essen konnte, in den anderen Etagen des Hauses konnte man künstlerisches in Anspruch nehmen, gegen Eintritt: wie eine Art Museum praktisch, ein Künstlerhaus wenn man so will.

Jetzt MUSS man auch für das Restaurant bezahlen: 5,50 Euro. Man bekommt ein vorgeschlagenes Gericht und darf sozusagen eine Getränkeflatrate nutzen. Möchte man aber á la carte essen und trinken, muss man das jeweilige Gericht bezahlen UND 5,50 Eintritt für alle Etagen des Museums, auch wenn man nicht ins Museum möchte, nur weil man sich nicht für das eine vorgeschlagene Gericht entschieden hat. Das sind doch zwei Bereiche. Das Künstlerhaus an sich und das Restaurant. Vorher war das Restaurant ja für jedermann zu betreten und man konnte ganz normal Essen bestellen.
Jetzt ist man gezwungen, für alle Leistungen zu beazhlen.

Ich sage: das ist „psychologischer Kaufzwang“. Vergleichbar mit einem Gewinnspiel, bei dem man in einer Zeitung alle Anzeigen durchlesen muss, um etwas herauszufinden, um an einen Gewinn zu kommen. Man kann es sich zwar aussuchen, ob man bei dem Gewinnspiel mitmachen möchte, dennoch ist man gezwungen, etwas zu lesen, was man nicht möchte. Das ist wettbewerbs- und sittenwidrig.
So ist es hier auch: ich kann es mir zwar aussuchen, ob ich reingehen möchte, aber wenn ich es mache, bin ich gezwungen für etwas zu bezahlen, was ich nicht in Anspruch nehmen möchte, weil es mit Essen und Trinken nichts zu tun hat.
Ein Vergnügungspark ist ein Vergnügungspark. Da weiß ich was ich habe (dieses Beispiel wurde ja angeführt). Hier geht es um ein Restaurant, das einem aufzwingt, Geld für das zu bezahlen, was man eine Etage höher aber nicht betreten möchte.

Hat jemand hierdrauf eine Antwort?
Danke.