Hallo Zusammen!
Ist es als Selbstständiger möglich, Eintrittskarten für ein Großereignis als Betriebsausgaben geltend zu machen? Wenn man z.B. gute Kunden einlädt?
Danke für eure Hilfe!
Mfg
Hallo Zusammen!
Ist es als Selbstständiger möglich, Eintrittskarten für ein Großereignis als Betriebsausgaben geltend zu machen? Wenn man z.B. gute Kunden einlädt?
Danke für eure Hilfe!
Mfg
Lass es lieber. Bei uns hat der Betriebsprüfer die Karten für den HSV gnadenlos als nichtabziehbar rausgeschmissen…
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Hi !
Ist es als Selbstständiger möglich, Eintrittskarten für ein
Großereignis als Betriebsausgaben geltend zu machen? Wenn man
z.B. gute Kunden einlädt?
Es gibt kein Abzugsverbot für solche Kosten, wenn sie aus betrieblichem Anlass anfallen.
ABER: Der Gesetzgeber hat im § 12 EStG doch noch eine Klausel eingebaut, die es möglicht macht (wie bereits geschrieben wurde) den Abzug als Betriebsausgabe abzulehnen.
§ 12 wird immer dann herangezogen, wenn Aufwendungen sowohl betrieblich als auch privat veranlasst sein können. Liegt eine solche gemischte Veranlassung vor, ist vom Grundsatz her ein Abzug als Betriebsausgaben nicht möglich (einzelne Ausnahmen wurden im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung geschaffen: Auto, Telefon).
ERGO: Es müssen Gründe gefunden werden, die auch einer objektiven Überprüfung standhalten, und auf die rein betriebliche Veranlassung schließen lassen.
BARUL76