habe grade bei ebay gesehen dass Eintrittskarten für Eckart von Hirschhausen (Kabarett) für Preise verkauft werden/Wurden die bis zu das Doppelte des Originalpreises betragen. Ist sowas erlaubt? Kann ich einfach Karten kaufen und bei ebay weiterverkaufen für mehr als den Originalpreis?
unabhängig von e**y und Hirschhausen, stell Dir doch mal vor, dass manche alles dafür tun, um an Karten zu kommen:
Die schlafen schon eine Nacht vorher am Ticketschalter, fahren zig Kilometer dafür, finanzieren die Karten vor (ja, die muss man heutzutage jje nach Veranstaltung schon teilweise ein halbes oder ganzes Jahr im Voraus kaufen) und und und. Kurz, die geben sich teilweise viel Mühe um an die Karten zu kommen.
Und dann können sie wegen was auch immer nicht selbst hingehen. Warum sollten die sich das nicht bezahlen lassen?
Grüße
Didi, der auch schon 500 km gefahren ist und eine Nacht vor dem Ticketschalter verbracht hat, um noch Karten zu bekommen.
Danke schon mal für Eure Antworten. Dachte das sei irgendwie unseriös, dann kann man ja Karten kaufen für ein Event wo man sicher ist dass man sie auf jeden Fall los wird und kucken wieviel man über Normalpreis bekommt… und hat ne echt lukative Einnahmequelle? Ist dann wohl wirklich nur eine Frage von Angebot und Nachfrage und nicht Zwischenhandel oder so? Hatte mal bei Fußballkarten gehört dass die Vereine einschreiten würden wenn sowas bekannt wird, die Karten dürfte man nicht über Normalpreis verkaufen.
Ok, dann danke
habe grade bei ebay gesehen dass Eintrittskarten für Eckart
von Hirschhausen (Kabarett) für Preise verkauft werden/Wurden
die bis zu das Doppelte des Originalpreises betragen. Ist
sowas erlaubt?
stell Dir vor, so was machen auch andere Leute um Geld zu verdienen.
Oder meinst Du, der Bäcker verkauft Dir die Brötchen zum Selbstkostenpreis. So funktioniert die ganze Wirtschaft:
Ware billig kaufen um sie teurer, also mit Gewinn zu verkaufen.
Eisern hält sich das Märchen, dass Tickets nicht oder nicht teurer weiterverkauft werden dürfen.
Wahr ist:
Wer das gewerblich macht, benötigt einen Gewerbeschein. Logisch.
Der Verkauf von Eintrittskarten ist aber laut Gewerbeordnung nicht zulässig, also verboten.
Verboten ist also ausschließlich wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung (§ 42 Abs. 2) oder ohne eine solche zu haben Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet….
Dazu gehört auch der Verkauf von Tikets. Ansosnten ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Dass so etwas gemacht wird und irgendwie rechtfertigt werden kann ist mir schon klar, Frage war einfach die rechtliche Seite, aber das scheint ja übereinstimmend akzeptiert zu sein. Na, dann auf in ein neues Business