Hallo,
spricht etwas dagegen, Geschäftsfreunde zum Fußballspiel einzuladen und den ganzen Vorgang als Betriebsausgabe anzusetzen?.
Etwa zu 70% wie Bewirtungsaufwendungen?
gruß
Hallo,
spricht etwas dagegen, Geschäftsfreunde zum Fußballspiel einzuladen und den ganzen Vorgang als Betriebsausgabe anzusetzen?.
Etwa zu 70% wie Bewirtungsaufwendungen?
gruß
Hallo,
ne, spricht nichts dagegen.
Abzug kann aber voll erfolgen. Keine Kürzung um 30%, außer die Grenzen für Kundengeschenke, 35 € je Jahr und Person, werden überschritten.
Also nicht unbedingt die VIP-Loge buchen.
Gruß
Lawrence
Geschenke an Geschäftspartner &’‚Geschenkesteuer‘’
Hi !
Bei diesen Eintrittskarten wird es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Geschenke an Geschäftsfreunde handeln. Für diese gilt § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html ). Danach sind diese Aufwendungen steuerlich nur dann in voller Höhe als BA anzuerkennen, wenn die Grenze von € 35,00 im Jahr pro Geschäftspartner nicht überschritten ist.
Daneben ist die so genannte „Geschenkesteuer“ nach § 37b EStG (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37b.html ) zu entrichten oder den Beschenkten mitzuteilen, dass diese Steuer nicht abgeführt worden ist.
BARUL76