Hallo,
kennt sich jemand mit dem Kauf/Verkauf von Eintrittskarten im Internet aus?
Folgende Situation ist gegeben. Die Vorverkaufsstelle V (Sitz in London) handhabt den Ticketvorverkauf des Sängers M. Da M ein sehr gefragter Sänger ist, beschließt die Vorverkaufsstelle, dass pro Person, pro Kreditkarte und pro Haushalt nur vier Karten abgegeben werden. Die Zahl von vier Karten bezieht sich auf alle 50 Konzerte des Sängers M zusammen.
Die Vorverkaufsstelle V kündigt an, „überzählige“ Karten, also mehr als vier Karten pro Person, nicht zu liefern. Weiterhin beschließt die Vorverkaufsstelle V, diese Karten erst zehn Tage vor dem Konzert zu verschicken.
Fan F kauft nun Karten beim Internetauktionshaus E. Wie kann F sicher gehen, dass die Karten auch tatsächlich an den Verkäufer geliefert werden? F kann ja nicht hellsehen und weiß daher nicht, ob der Verkäufer insgesamt nicht mehr als vier Karten gekauft hat.
F befürchtet, dass die Karten, die der Verkäufer auf E eingestellt hat, storniert werden.
Aus persönlichen Gründen möchte F aber einige der auf E gekauften Karten weiterverkaufen. Wie ist die rechtliche Situation von F, wenn er die Karten nicht liefern kann, weil der Verkäufer von E sie nicht liefert, weil die Vorverkaufsstelle V sie ihm nicht liefert?
Was kann F tun, um rechtlich einwandfrei die noch nicht ausgelieferten Karten des Sängers M zu verkaufen und statt dessen andere zu kaufen?
Schöne Grüße
Petra
Hallo,
Moin
kennt sich jemand mit dem Kauf/Verkauf von Eintrittskarten
im Internet aus?
Fan F kauft nun Karten beim Internetauktionshaus E. Wie kann F
sicher gehen, dass die Karten auch tatsächlich an den
Verkäufer geliefert werden? F kann ja nicht hellsehen
und weiß daher nicht, ob der Verkäufer insgesamt nicht mehr
als vier Karten gekauft hat.
gar nicht, wenn die Lieferung für den Verkäufer unmöglich ist, bleiben nur die Möglichkeiten des BGB
F befürchtet, dass die Karten, die der Verkäufer auf E
eingestellt hat, storniert werden.
das Risiko besteht, wobei wenn der Fakt vor dem Kauf bekannt ist könnte das sogar den Schadensersatz mindern, müsste man mal genauer prüfen
Aus persönlichen Gründen möchte F aber einige der auf E
gekauften Karten weiterverkaufen. Wie ist die rechtliche
Situation von F, wenn er die Karten nicht liefern kann, weil
der Verkäufer von E sie nicht liefert, weil die
Vorverkaufsstelle V sie ihm nicht liefert?
F könnte Schadensersatzpflichtig werden wobei E gegenüber seinen Käufern zur Lieferung verpflichtet ist. Das F nicht liefern kann ist das Risiko der E wobei man hier nicht vergessen darf, das E schon bewußt war, das sie Sachen verkauft, die sie nicht im Eigentum hat und deren Lieferung fragwürdig ist. Eine strafrechtliche Beurteilung würde man hier auch noch in erwägung ziehen.
Was kann F tun, um rechtlich einwandfrei die noch nicht
ausgelieferten Karten des Sängers M zu verkaufen und statt
dessen andere zu kaufen?
Nichts, nur das verkaufen was man auch besitzt. Sollte mir mal der Fall unterkommen, das mir jemand was verkauft, was der Verkaufer nicht besitzt und wo bei dem die Lieferung fragwürdig ist und dem Verkäufer dies auch bekannt war, würde ich eine Anzeige wegen Betrug stellen und den Schadensersatz über einen Rechtsanwalt anmelden.
Schöne Grüße
Petra
Gruß
Hallo,
gar nicht, wenn die Lieferung für den Verkäufer unmöglich ist,
bleiben nur die Möglichkeiten des BGB
Dieser Satz erschließt sich mir nicht, da ich nicht das ganze BGB auswendig kenne. (Sonst müsste ich ja hier nicht so eine Frage stellen.)
F befürchtet, dass die Karten, die der Verkäufer auf E
eingestellt hat, storniert werden.
das Risiko besteht, wobei wenn der Fakt vor dem Kauf bekannt
ist könnte das sogar den Schadensersatz mindern, müsste man
mal genauer prüfen
Welchen Schadenersatz? Der Fakt war vor dem Kauf bekannt und stand so auch im Auktionstext.
Sollte mir mal
der Fall unterkommen, das mir jemand was verkauft, was der
Verkaufer nicht besitzt und wo bei dem die Lieferung
fragwürdig ist und dem Verkäufer dies auch bekannt war, würde
ich eine Anzeige wegen Betrug stellen und den Schadensersatz
über einen Rechtsanwalt anmelden.
Na danke, das löst das Problem zwar nicht, bestärkt mich aber darin, dass man Gesetzen möglichst aus dem Weg geht.
Schöne Grüße
Petra