hab mal im internet geschaut und folgendes gefunden - sie unten.
scheinbar ist die rechtslage bei eintrittskarten für freizeitveranstaltungen (sport, konzerte etc) nicht ganz so eindeutig in hinsicht auf der fernabsatzgesetz.
es gibt aber auch beispiele, die anderes aussagen… siehe noch weiter unten 
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Widerrufsrecht-bei-K…
"Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich gibt es ein Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verkäufen zwischen Unternehmern und Verbrauchern bei ebay.
Diese an sich verbraucherschützende Regelung versuchen dennoch einige Gewerbetreibende zu umgehen, indem sie durch AGBS das Widerrufsrecht aushebeln.
So kann wirksam das Widerrufsrecht ausgenommen werden für Waren, die nach Kundenspezifikationen gefertigt werden, die nicht zur Rücksendung geeignet sind. Hierzu zählen u.a. auch Konzertkarten.
Ich bedaure, Ihnen hier kein positives verbraucherfreundliches Ergebnis mitteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Mxxxx Axxxx Gxxxx
Rechtsanwalt "
Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html
"Ausnahmen der Anwendbarkeit der Fernabsatzregeln
In § 312b Abs.3 BGB ( vorher § 1 Abs. III FernAbsG) werden die Fälle genannt, in denen das FernAbsG keine Anwendung findet. Im einzelnen sind dies:
Verträge über Finanzgeschäfte (Bankgeschäfte, Wertpapiergeschäfte, Versicherungsgeschäfte)
Lieferungen von Lebensmitteln, Getränken und anderen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs
Grundstücksverträge
Fernunterrichtsverträge
Beförderungs- und Unterbringungsverträge
Das FernAbsG enthält einen Mindestschutz für Verbraucher. Sofern andere Vorschriften für den Verbraucher günstiger sind, finden diese Vorschriften Anwendung. "