Eintrittsrecht und Pflichtteil bei Erbschaft

Hallo,

das Pflichtteilsrecht gilt für Kinder, Eltern und Ehegatten. Gilt es auch für Enkelkinder und andere Abkömmlinge?

Konkret:
Herr A und Frau B haben die Tocheter C. Diese wiederum hat die Kinder D, E und F.
Tochter C hat Anspruch auf ihren Pflichtteil.

Wenn aber Tochter C vor A und B stirbt, greift dann das Eintrittsrecht der Enkel D, E und F und bekommen diese dann zwangsläufig bei Tod von A und B den Pflichtteil, den sonst die Tochter C bekommen hätte? Oder können die Enkel bei entsprechender Gestaltung des Testaments leer ausgehen bzw. weniger als den Pflichtteil bekommen?

Hallo,

wenn C vor A und B stirbt, sind die Kinder von C pflichtteilsberechtigt. Sie rücken also in der Erbfolge an Stelle von C und „teilen“ sich den Pflichtteil, den C bekommen würde.

Gruß
Tina

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