Eintsweillige Anordnung wegen Umgangsrecht ?

Hallo,
ich bin seit guten 2 Jahren alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, 6 und 3 Jahre alt, und habe Probleme, mich mit dem Vater der Kinder wegen den Besuchzeiten zu einigen.
Am Anfang hat das ganze noch einigermaßen geklappt, die Kinder waren jedes 2te Wochenende von Freitag abend bis Sonntag mittag bei ihm. Nach ein paar Monaten sagte er, dass er seine Kinder erst wieder in 4 Wochen sehen kann, weil er jetzt in Urlaub fährt! Ganz ohne Absprache.
Gut, er hat sich danach wieder an die geeinigten Zeiten geahlten, aber auch nur wieder ein paar Wochen lang. Denn dann sagte er, die Kinder können nur noch samstags von mittags bis abends zu ihm, weil er keine Zeit hat. Auch von heute auf morgen und ohne Absprache. Diesmal war ich verärgert, weil nach einer gewissen Zeit mein Großer angefangen hat zu fragen, warum er den nicht mehr zum Papa „darf“. … Ich sprach meinen Ex-Partner darauf an, aber er sagte mir nur immer, es geht von ihm aus nicht.
Die Diskussion eskalierte und er stellte mich vor die Wahl „entweder so wie ich es sage oder gar nicht“!
Da es mit den Samstagen auch nicht funktionierte und er immer wieder absagte, entschied ich mich irgendawann auf das „gar nicht“ und er hat die Kinder auch nicht mehr abgeholt. Das ganze ging 10 Wochen lang. In der Zeit hatte er sich ca. 6 mal telefonisch gemeldet, aber auch nur dann, wenn er genau wusste, dass die Kinder in der KiTa sind und nicht erreichbar waren. Besucht hat er sie nicht. Ich habe es ihm ein paar mal angeboten, aber er hatte immer keine ZEIT.
Nach diesen 10 Wochen erhielt ich einen Brief vom Jugendamt, ich solle bitte zu einem Gespräch mit meinem Ex-Partner dort erscheinen, da er angegeben hat, ICH würde ihm die Kinder vorenthalten und den Kontakt verbieten.
Es gab 2 Gespräche, die meiner Meinung nach sinnlos waren, da sich an der Situation nichts geändert hat. Er hält sich nicht an die Zeiten und sagt kurzfristig ab. Ich kann das meinen Kindern nicht mehr zumuten. Und meine nerven haben mittlerweile auch gelitten.

Ich würde gerne wissen, was für Möglichkeiten ich habe, das ganze geregelt zu bekommen. Regelmäßige Besuchszeiten, an die er sich halten MUSS.
Wäre eine einstweillige Anordnung das richtige?
Hat jemand schon Erfahrungen mit sowas gemacht?

Für Eure Hilfe bin ich sehr dankbar.

hallo ,

da hilft nur wenn du klage beim familiengericht einreichen tust und dort das umgangs und besuchsrecht festsetzen lässt inklusive der zeiten und tage .den regelmässigen kontakt kannst du dann aber trotzdem nicht erzwingen …den der vater wird auch trotz urteil sicherlich auch weiterhin irgendwelche ausreden finden.

ps… ich kann dir nur den tipp geben alle termine und kontakte die der vater selbst unternimmt (kinder nehmen ,telefonieren usw ) auf einem kalender zu notieren …das machst du ca.ein halbes jahr …dann hast du zumindest alles schwarz auf weiss und kannst es dem jugendamt vorlegen sobald er dir wieder "dumm"kommt.

lieben gruss nancy

Hallo,

leider ist es so, dass man den getrennt lebenden Elternteil nicht zum Umgang verpflichten kann. ABER…
da er ja nun das JA eingeschaltet hat und Vorwürfe erhebt, würde ich per Anwalt einen Umgangspfleger beantragen, der die Umgänge regelt und evtl. auch begleitet.

Ferner würde ich das alleinige Sorgerecht beantragen, a) da eine gemeinschaftliche Sorge und damit auch im Entscheidungsfall nötige Gespräche nicht länger gewährleistet sind und b) einfach um der Sache mehr Druck zu verleihen.

Eventuell könnte man auch die Kindsgefährdung, sprich auf die Psyche der Kinder, anspielen und ein gerichtliches Gutachten beantragen, inwiefern der Umgang für die Kinder zu ertragen ist.

Zweck des Ganzen ist einfach, dass das männliche Ego diese „Schande“ oft nicht gut vertragen kann… nicht lange diskutieren, schon gar nicht vor den Kindern, einfach machen und sehen, was die Gerichte dazu sagen.

JA sind meist tatsächlich nur mässig bis gar nicht hilfreich. So leid es mir tut, aber auf deren Ratschläge würde ich nach meinen Erfahrungen, und die sind sehr ähnlich gelagert gewesen, verzichten. Immer schön nett sein und mitspielen, aber unbedingt eigene Wege abseits deren Vermittlungsversuchen gehen…

Oft sind Beratungsstellen „Kinder, Jugendliche und Eltern“ die besten Anlaufstellen. Bemühe dich dort um Gespräche, auch für die Kinder. Damit demonstrierst du ganz klar, dass dir das Wohl der Kinder am Herzen liegt und später werden diese dann auch bei einem Gutachten nach ihrer Einschätzung befragt!!! Natürlich haben die Kinder dann auch dort die Möglichkeit sich mal so richtig „auszukosten“ über den Scheiß, den ihre Eltern so veranstalten und fühlen sich nicht so alleine.

Es ist ein langer und endlos erscheinender Weg und ist leider oft auch nicht von Erfolg gekrönt, denn wenn, in dem Fall Väter, nicht wollen, kann sie keiner zwingen. Es wird dich einige Nerven kosten, aber du kannst später ganz klar vor den Kindern stehen und „beweisen“, dass du dich nach all deinen Möglichkeiten in ihrem Sinne, und darauf ist vorallem zu achten, gehandelt hast.

Ich wünsche dir viel Kraft!
Simone

Hallo,
ich muss Dich leider ettäuschen: Vom Jugendamt würde ich Null, Nichts erwarten. Jede Minute mit denen ist verlorene Zeit. Und der einzige Ausweg der bleibt ist eine gerichtliche Umgangsregelung. Aber auch hier ist es unwahrscheinlich, dass sich etwas ändert. Ich habe eine solche Regelung, die Mutter meiner Kinder hält sich nicht daran, meine Beschwerden beim Gericht wurden bisher allesamt abgewiesen. Die Vereinabrung ist das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt ist- Von wegen Rechtsstaat. Und auch das Jugendamt, am Verfahren beteiligt, hält es nicht einmal für nötig zu reagieren.
Wenn ein Elternteil nicht will, dann sieht es düster aus für den anderen, und die Kinder werden zum Spielball. Aber das Kindeswohl interessiert leider niemanden, weder Gericht noch Jugendamt.

Hallo,

eine einstweilige Anordnung wird nicht viel bringen. Aber man kann „Strafgelder“ bei Gericht beantragen, damit der Umgang (von beiden Seiten) funktioniert.

Gruß

nun, zwingen kannst du ihn nicht zu kommen wenn er nicht kommt, aber er kann dich zwingen wenn er klagt das du ihm die kinder nicht herausgibst. soll heissen , wenn er nicht kommt, wird er behaupten das er da war und du ihm die türe nicht geöffnet hast usw. du kannst per gericht beantragen das der umgang gerichtlich geregelt wird, alle 2 wochen, sollte ein umgang nicht stattfinden, warum auch immer , so soll dieser an dem folgenden wochenende Nachgeholt werden, und das das ganze für beide seiten bindend ist ,und fall sich einer nicht daran hält das stafe gezahlt werden muss, es muss ja nicht alle 2 wochen sein, geht auch wenn ihr euch bei gericht einig seid alle 4 wochen. beim umgang sind übernachtungen mit drin, je nach dem wie alt das kind ist. fr.bis sonntag abend ist regelfall.
wichtig: wenn du dich vor gericht einigst, so nennt man das einen vergleich, das wort wird nicht unbedingt benutzt aber eine einigung ist bei gericht ein vergleich und diese ist für Immmmmeer, eine löschung nachträglich ist unmöglich!!! solltest du wissen.
natürlich ist es für das kind immer besser wenn sich die eltern ohne gerichte und ja einigen, sollte der vater sich vor augen halten. du kannst ihm ja auch anbieten alle 4 wochen , so das er mehr zeit für alles haben kann, das für euch wieder eine regelmässigkeit reinkommt. und sag es auch so wie es ist ,das du ihm die kinder gibst, das diese zum umgang bereitgehalten werden , Er aber nicht kommt.
mutter und kinder kann man zum umgang zwingen, den vater aber nicht , so liest man das oft.
entscheide selber was gut für euch ist.

Hallo,

kann dir leider erst heute antworten, da ich im Urlaub war.

Frage: Er hat die Kinder nur noch Samstags geholt, weil er keine Zeit hat schreibst du. Hat er jemals gesagt, warum er keine Zeit hat? Das ist ja nicht ganz unwichtig. Geht er lieber mit seinen Bekannten zum Fußball oder muss er arbeiten? Die heutige ARbeitswelt erfordert viel von seinen Arbeitnehmer ab (Nachtarbeit, Schichtarbeit, Wochenendarbeit, Rufbereitschaft). Kann nicht ganz nachvollziehen, dass er nie einen konkreten Grund genannt hat. Aber vielleicht möächtest du ihn hier auch nicht nennen. ER hatte auch keine Zeit seine Kinder zu besuchen, als du es ihm „ein paar mal“ angeboten hast. Kann es sein, dass es immer dann war, wenn er arbeiten mußte. Dann wäre es völlig verständlich, dass er sie nicht abholen oder besuchen kann. Schließlich möchtest du ja auch Kindesunterhalt von ihm haben. Und der muss ja nunmal auch irgendwo herkommen. Und ich gehe mal davon aus, dass du Kindesunterhalt bekomst. Für die Kinder ist es natürlich nicht schön, wenn der Vater sie nicht sehen kann/will. Was ich nicht ganz verstehe: Warum geht ein Vater zum Jugendamt, und beschwert sich, dass er seine Kinder nicht sehen darf? Wenn er wirklich kein Intersse an seinen Kindern hat wie du schreibst, dann kann ich das nicht ganz nachvollziehen. Interssant wäre zu erfahren, was denn in diesen zwei Gesprächen beim Jugendamt besprochen wurde. Hat man eine Regelung bzw. Vereinbarung getroffen? Eine einstweilige Anordnung wird es nicht geben, da man niemanden juristisch zwingen kann, seine Kinder zu besuchen.
Sinnvoll wäre es, über das Familiengericht eine Umgangsvereinbarung herbeizuführen. Dann wäre klar geregelt, wo die Kinder wann sind. Hält er sich dann nicht an die Vorgaben, kann der Umgang unter Umständen ausgesetzt werden. Aber auch hier urteilen die Gerichte sehr unterschiedlich.

Viel GRüße und alles Gute
RB

Dies ist natürlich eine schwere und äußerst unzufriedenstellende Situation für Deine Kinder wie auch Dich - aber wenn er nicht mitspielt und auch keine Anzeichen für eine Besserung da sind, wird sich wohl auch mit rechtlichen Mitteln nicht unbedingt soviel machen lassen… Schade ist aber leider so!
Du solltest auf jeden Fall all dies dokumentieren und - wenn möglich - alle weitere Vereinbarungen nur mit Zeugen treffen und auch versuchen, dass Zeugen anwesend sind, wenn es von seiner Seite mal wieder nicht funktioniert mit dem Einhalten der Besuche…
So ist gewährleistet, dass er keine Lügen bei Gesprächen beim Jugendamt erzählen kann… ansonsten würde ich evtl. eine Beratung bei staatlichen/kirchlichen Stellen empfehlen, damit Du und folglich auch die beiden „Kurzen“ besser mit der Situation umgehen könnt…
Langfristig, ist es nur zu seinem eigenen Nachteil - wenn er sich von seinen Söhnen entfremdet!

Viel Erfolg und Glück.

Grüße Christian