Einvernehmliche Eingung wg. nicht bez. Artikel

Hallo,

habe von Ebay folgende Mail bekommen:

eBay-Mitteilung: Einvernehmliche Einigung wegen des nicht
bezahlten bzw. zurückgegebenen Artikels mit der
Artikelnummer xxx. Ihre Antwort ist erforderlich.

Hallo xxx:

Wir setzen uns wegen des folgenden Artikels mit Ihnen in Verbindung:
xxx

Der Verkäufer xxx hat uns informiert, dass Sie sich darauf geeinigt
haben, den Kauf für obigen Artikel nicht abzuschließen (etwa weil Sie den Artikel gegen Rückerstattung zurückgegeben haben). Daher hat der
Verkäufer eine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragt.

Bitte antworten Sie bis zum 25. Apr. 2005 und teilen Sie uns mit, ob Sie der Einigung zustimmen.


Frage: Welche Folgen hat es für mich, wenn ich zustimme? Es geht immer noch die Sache mit den Raubkopien. Habe keine Lust, deswegen eine Abmahnung oder so was zu bekommen. Dann würde ich Ebay eher mitteilen, WARUM ich den Artikel zurückgegeben habe.

Gruß
Nelly

Hi Nelly

keine Folgen,weil der Vorgang so gemacht würd’ als das er nie existiert hat. Nach 30 Tagen wirst man Dich auch nicht mehr sehen, dass Du auf die Auktion geboten hast.
Von der rechtlichen Seite wurde der Kauf nicht vollzogen,da ja die Ware letztendlich zurückgegeben wurde.

In der Sache ob Du es Ebay sagst - deine Entscheidgung. Auf den Verkauf von Raubkopien gibt es glaub i Strafe mit Geld oder so. Ich würd’ dem Verkäufer nochmal höflich drauf hinweisen das es strafbar ist und Ebay mitteilen, das Du nicht straffällig werden wolltest deshalb des Ding wieder zurückgemacht hast, weil ja auch der Kauf verfolgt werden kann.

Grüße

Georg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Nelly

keine Folgen,weil der Vorgang so gemacht würd’ als das er nie
existiert hat. Nach 30 Tagen wirst man Dich auch nicht mehr
sehen, dass Du auf die Auktion geboten hast.
Von der rechtlichen Seite wurde der Kauf nicht vollzogen,da ja
die Ware letztendlich zurückgegeben wurde.

In der Sache ob Du es Ebay sagst - deine Entscheidgung. Auf
den Verkauf von Raubkopien gibt es glaub i Strafe mit Geld
oder so. Ich würd’ dem Verkäufer nochmal höflich drauf
hinweisen das es strafbar ist und Ebay mitteilen, das Du nicht
straffällig werden wolltest deshalb des Ding wieder
zurückgemacht hast, weil ja auch der Kauf verfolgt werden
kann.

Hi,

Alternative: Melde den Verkäufer wegen des Verkaufs von Raubkopien. Die Folge: Er wird ggf. von eBay gesperrt, du musst nichts zahlen. Weiter: Zeige ihm bei der Polizei an und melde den Verkäufer den Hersteller des Original-Artikels.

Momentan sieht es nur so aus, als dass der Verkäufer der Raubkopien einen guten Schnitt gemacht hat. In kurzer Zeit wird er einen Dummeren finden, der auf seinen Mist reinfällt. Und solchen Leuten sollte das Handwerk gelegt werden.

Gruß
Falke

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