Hallo,
ist es möglich eine einvernehmliche Kündigung zurückzuziehen?
Ich denke schon, man braucht sich ja nur wieder einigen. Bleibt dann der alte Vertrag bestehen oder wird dann ein neuer aufgesetzt? Oder hängt das ab was man aus macht?
Kann jemand als Arbeitnehmer die einvernehmliche Kündigung zurückziehen ohne dass evtl. der Arbeitgeber nicht (mehr) will?
Grüße,
Franz
Hallo,
Hallo,
ist es möglich eine einvernehmliche Kündigung zurückzuziehen?
„Zurückziehen“: Nein
Anfechten: Vielleicht (unter eng begrenzten Vorraussetzungen wie z. B. arglistige Täuschung durch den AG - AN hat Beweispflicht)
Ich denke schon, man braucht sich ja nur wieder einigen.
Einvernehmlich geht immer
Bleibt dann der alte Vertrag bestehen oder wird dann ein neuer
aufgesetzt? Oder hängt das ab was man aus macht?
alles Verhandlungssache, Automatismus gibt es nicht
Kann jemand als Arbeitnehmer die einvernehmliche Kündigung
zurückziehen ohne dass evtl. der Arbeitgeber nicht (mehr)
will?
Nein (s. o.)
Grüße,
Franz
&Tschüß
Wolfgang
Hi Wolfgang,
danke für deine Antwort. Etwas hat mich ein bisschen verwirrt:
„Zurückziehen“: Nein
vs.
Einvernehmlich geht immer
Was denn nun?
LG
Franz
Hi Wolfgang,
Hallo,
danke für deine Antwort. Etwas hat mich ein bisschen verwirrt:
„Zurückziehen“: Nein
„Zurückziehen“ interpretiere ich aus dem Gesamtzusammenhang der Fallschilderung als einseitige Handlung eines Vertragspartners. Dafür gibt es grundsätzlich keine Rechtsgrundlage.
vs.
Einvernehmlich geht immer
Was denn nun?
Sorgfältig mit der Begrifflichkeit umgehen, ist in Rechtsfragen immer nötig.
LG
Franz
&Tschüß
Wolfgang
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