Hallöle,
wenn sich zwei Menschen einvernehmlich scheiden lassen wollen, was kostet das dann? Darf ich das hier fragen?
Viele Grüße
Anne
Hallo Anne,
man kann einen Anwalt nehmen, das erspart zumindest die zweiten Anwaltskosten. Die Frage ist eben ob es am Ende wirklich „einvernehmlich“ wird. Denn wenn es dann doch zu Streitereien kommt und man sich einen „eigenen“ Anwalt nehmen muss, zahlt man am Ende mehr. Das muss man eben abwägen.
Es kommt eben auch auf den Streitwert an.
Man kann bei google eingeben, was kostet eine Scheidung
und schau mal hier rein:
http://www.focus.de/finanzen/steuern/familienrecht/s…
Galaktische Grüße
Hallo Anne,
man kann einen Anwalt nehmen, das erspart zumindest die
zweiten Anwaltskosten.
Ich bezweifele stark, ob sich ein Rechtsanwalt darauf einlassen wird in einem Scheidungsverfahren beide Ehepartner zu vertreten.
So „einvernehmlich“ das auch alles sein mag - die Interessen sind nun einmal absolut gegensätzlich.
Bin mir nicht einmal sicher, ob er das berufs-/standesrechtlich überhaupt darf.
Gruß, trobi
Hi,
Ich bezweifele stark, ob sich ein Rechtsanwalt darauf
einlassen wird in einem Scheidungsverfahren beide Ehepartner
zu vertreten. (…)
Bin mir nicht einmal sicher, ob er das
berufs-/standesrechtlich überhaupt darf.
Seltsam, dass ein Jurist so etwas bezweifelt…
Bin zwei Mal „einvernehmlich“ mit einem gemeinsamen Anwalt geschieden worden.
Gruß,
Anja
Aus eigener Erfahrung:
Habe eine einvernehmliche Scheidung hinter mir. Da sind nur die Gerichtskosten (war nicht allzu viel, weiß ich aber nicht mehr auf den Groschen genau) zu bezahlen gewesen.
D.h. wir haben dort kundgetan, dass wir das Vermögen einvernehmlich aufteilen, dass wir das Besuchsrecht für den einen Partner selber regeln, dass wir den Unterhalt für das Kind selber regeln. Dass wir keine weitere Hilfe benötigen. Aus. War ganz einfach. Kommt aber höchst selten vor, was - besonders im Sinne von Kindern - schade ist.
Teuer wird’s mit Anwalt. Kann aber im Streitfall noch immer billiger sein als ohne. Ist alles relativ.
Gruß, Dietmar
Seltsam, dass ein Jurist so etwas bezweifelt…
Seltsam, dass der „Jurist“ in seiner Visitenkarte stehen hat.
Levay
Hallo,
Habe eine einvernehmliche Scheidung hinter mir. Da sind nur
die Gerichtskosten (war nicht allzu viel, weiß ich aber nicht
mehr auf den Groschen genau) zu bezahlen gewesen.
Du wohnst in A und sprichst von A? Dann solltest Du beachten, dass die Fragestellerin offenbar in D wohnt und dan dt. Recht fragt. In D ist momentan auch eine einvernehmliche Scheidung nicht ohne Anwalt möglich. D.h. wenigstens ein Partner muss anwaltlich vertreten sein, da nur der Anwalt den Scheidungsantrag stellen kann.
Gruß vom Wiz
Hallo Anja,
Bin zwei Mal „einvernehmlich“ mit einem gemeinsamen Anwalt
geschieden worden.
Also auch wenn es Kollegen gibt, die behaupten, dass so etwas möglich wäre und so verfahren, tatsächlich gibt es dieses Modell nach dem Gesetz in Deutschland nicht. Der „gemeinsame“ Anwalt ist immer nur Anwalt einer der beiden Parteien und stellt für seine Partei dann den Antrag, während der zweite Partner in so einer Konstellation nicht vertreten ist.
Die Behauptung des Anwalts als gemeinsamer Anwalt tätig zu sein ist insoweit einerseits standeswidrig und andererseits auch ein gefährlicher Blödsinn. Denn als Anwalt einer Partei habe ich deren Interessen zu vertreten und diese Interessen können nun mal zum Nachteil der anderen Partei sein, und es hat nichts mit „Einigkeit“ zu tun, wenn der Anwalt seine Partei z.B. darauf aufmerksam macht, dass die von den Parteien angestrebte Regelung nach Gesetz für die eigene Partei eigentlich viel schlechter aussehen würde, er es der anderen Partei dann aber wg. eines sonst zu begehenden Parteiverrats nicht mitteilen kann und darf. Natürlich spricht überhaupt nichts dagegen, dass sich die Parteien trotzdem so vereinbaren, allein das Problem ist, dass hier die eine Partei dann eben sicher weiß, dass sie sich besser stellt, während die andere Partei ggf. nur aus Unwissenheit einer solchen Regelung zugestimmt hat und bei Kenntnis der wahren Umstände sich anders entschieden hätte.
D.h. Einigkeit ist schön und gut, sie sollte aber auch darauf beruhen, dass beide Parteien wirklich wissen, worauf sie sich einlassen. Und da die Scheidungsfolgen eine höchst komplizierte Rechtsmaterie sind, kann man einfach nicht davon ausgehen, dass die nicht vertretene Seite dann wirklich weiß, worauf sie sich einlässt. D.h. sie muss einfach dann mit dem Risiko leben, dass die vertretene Gegenpartei ggf, deutlich besser gestellt wird, als es eigentlich vorgesehen ist.
Gruß vom Wiz
Hi,
D.h. Einigkeit ist schön und gut, sie sollte aber auch darauf
beruhen, dass beide Parteien wirklich wissen, worauf sie sich
einlassen. Und da die Scheidungsfolgen eine höchst
komplizierte Rechtsmaterie sind, kann man einfach nicht davon
ausgehen, dass die nicht vertretene Seite dann wirklich weiß,
worauf sie sich einlässt. D.h. sie muss einfach dann mit dem
Risiko leben, dass die vertretene Gegenpartei ggf, deutlich
besser gestellt wird, als es eigentlich vorgesehen ist.
was gibt es bei einer Scheidung, bei der es a) nicht um Kinder geht und b) gegenseitig auf Unterhalt verzichtet wird denn noch groß zu beachten? Da bleibt doch nur noch der Rentenausgleich, um den man halt ohne weiteres nicht drumherum kommt, und das Nicken vor’m Richter, oder?
Gruß,
Malte
Hi Wiz,
ich vergaß dazuzuschreiben, dass jeweils vom Gang des Amtsgerichtes ein sog. „Nickanwalt“ (ist wohl Juristenjargon) hinzugezogen wurde, der für den einen Partner als Statist diente.
Gruß,
Anja
Hi,
D.h. Einigkeit ist schön und gut, sie sollte aber auch darauf
beruhen, dass beide Parteien wirklich wissen, worauf sie sich
einlassen. Und da die Scheidungsfolgen eine höchst
komplizierte Rechtsmaterie sind, kann man einfach nicht davon
ausgehen, dass die nicht vertretene Seite dann wirklich weiß,
worauf sie sich einlässt. D.h. sie muss einfach dann mit dem
Risiko leben, dass die vertretene Gegenpartei ggf, deutlich
besser gestellt wird, als es eigentlich vorgesehen ist.was gibt es bei einer Scheidung, bei der es a) nicht um Kinder
geht und b) gegenseitig auf Unterhalt verzichtet wird denn
noch groß zu beachten? Da bleibt doch nur noch der
Rentenausgleich, um den man halt ohne weiteres nicht drumherum
kommt, und das Nicken vor’m Richter, oder?
z.B. idR der Zugewinnausgleich.
Gruß n.