Um das Scheidungsverfahren kurz und billig zu halten, wollen wir die Vermögenswerte schon vorher unter uns aufteilen. Dafür wird kein nachehelicher Unterhalt beansprucht.
Wer was bekommt, darunter auch eine Wohnung, darüber sind wir uns einig. Können wir das mit einem einfachen Vertrag regeln?
Danke für Tipps auf Rechtslage und für Fallbeispiele.
mit freundlichen Grüßen
Linda