Einverständnis zur Hundehaltung

Hallo Experten,

wir wohnen in einer Mietwohnung, die einem in Scheidung lebenden Ehepaar gemeinsam gehört. Wir planen evtl. im nächsten Jahr die Anschaffung eines Hundes und haben daher mit der Vermieterin Kontakt aufgenommen. Diese hat auch zugestimmt. Jetzt 2 Fragen:

  1. wo finde ich einen Vordruck für eine schriftliche Einverständniserklärung zur Hundehaltung?

  2. der (Ex-)-Ehemann und Mitbesitzer gibt sich zur Zeit „verschollen“, d.h. er reagiert auf keine Briefe, Faxe oder Anrufe. Wie muss ich da vorgehen? Reicht das Einverständnis der Frau? Reicht es, wenn ich ihm auch den Wisch zuschicke und er dann nicht ablehnt, also „duldet“?

Danke für Eure Hilfe,

Myriam

Hallo,

wir wohnen in einer Mietwohnung, die einem in Scheidung
lebenden Ehepaar gemeinsam gehört. Wir planen evtl. im
nächsten Jahr die Anschaffung eines Hundes und haben daher mit
der Vermieterin Kontakt aufgenommen. Diese hat auch
zugestimmt. Jetzt 2 Fragen:

  1. wo finde ich einen Vordruck für eine schriftliche
    Einverständniserklärung zur Hundehaltung?

Es reicht aus, wenn ihr einfach im Mietvertrag eintragen lässt "Hundehaltung ab xx.xx.xxxx erlaubt. Dann die Vermieterin unterschreiben lassen.

  1. der (Ex-)-Ehemann und Mitbesitzer gibt sich zur Zeit
    „verschollen“, d.h. er reagiert auf keine Briefe, Faxe oder
    Anrufe. Wie muss ich da vorgehen? Reicht das Einverständnis
    der Frau? Reicht es, wenn ich ihm auch den Wisch zuschicke und
    er dann nicht ablehnt, also „duldet“?

Ist schon bekannt, wem das Haus nach der Scheidung gehören soll ? Wenn die Vermieterin unterschreibt, könnte es nur dann Probleme geben, wenn der Ehemann das Haus übernimmt und die alleinige Unterschriftsberechtigung der Ehefrau bestreitet.

Gruss Günter

Es reicht aus, wenn ihr einfach im Mietvertrag eintragen lässt
"Hundehaltung ab xx.xx.xxxx erlaubt. Dann die Vermieterin
unterschreiben lassen.

Ich möchte ihr es gerne zuschicken, also kann ich schreiben „Ergänzung zum Mietvertrag, Objekt XYZ vom so-und-sovielten: Hundehaltung ab XX.XX.XX erlaubt“ ?

Ist schon bekannt, wem das Haus nach der Scheidung gehören
soll ? Wenn die Vermieterin unterschreibt, könnte es nur dann
Probleme geben, wenn der Ehemann das Haus übernimmt und die
alleinige Unterschriftsberechtigung der Ehefrau bestreitet.

Mir sind die Hintergründe der „Ehe“ nicht bekannt, aber meines Wissens gehört die Wohnung beiden zu gleichen Teilen und das bleibt - soweit ich weiss - auch so. Sie haben die Wohnung für sich selbst gekauft und sich dann derweil getrennt, bevor sie eingezogen sind. Da sie bei einem Verkauf zuviel Verlust machen würden, wird die Wohnung jetzt vermietet. Wir haben eine Kaufoption.

Gruß & Danke,

Myriam

Hi,

sende es Deiner Vermieterin wie geplant zu. Zweifache Ausfertigung, Antwort abwarten.

Gruss Günter

1 Like