Einverständnis zur Pachtzinserhöhung

Ich habe im Oktober 2012 eine Pachtzinserhöhung von meinem Verpächter bekommen, der ich durch Zahlung ohne irgendeinen Vorbehalt zugestimmt habe.

Nun will der Verpächter auch noch meine schriftliche Einverständniserklärung und droht deshalb mit Klage. Muss ich diese Erklärung im nachhinein noch abgeben ? Ich dachte die Zahlung genügt.

Sie können das Kostenwagnis eines gerichtlichen Verfahrens eingehen oder schlicht den Vorgang formal ohne Gericht absegnen, indem Sie unterschreiben was bereits Fakt ist.