Hallo liebe Mitglieder.
Ich habe eine Frage:
Wir haben an den Bezirk Oberfranken einen Bafög-Antrag gestellt mit allen erforderlichen Unterlagen, die angefordert waren.
Heute kam ein Brief von der Sachbearbeiterin mit einer Einverständniserklärung zurück, die man unterschreiben soll.
Und zwar, dass der Bezirk alle ärztlichen Unterlagen anfordern darf. Er möchte das ganze Krankheitsbild wissen.
Aber das geht denen doch eigentlich gar nichts an. Es geht nur darum, auf eine ganz bestimmte private Internatsschule mit Lernförderung zu kommen. Und für was muss der Bezirk wissen, wie krank man ist, wenn es um einen Schulbesuch geht?
Wir haben auch schon bei der Schule angerufen. Die meinten, dass sie das noch nie gehört haben. Das wäre das erste Mal, dass so eine Einverständniserklärung angefordert wird.
Außerdem wäre es ja auch nicht gut für die Schule. Denn wenn jeder so eine Erklärung unterschreiben müsste, würden sich viele wieder abmelden.
Die Frage ist jetzt:
Darf der Bezirk so eine Einverständniserklärung anfordern? Wir unterschreiben diese auf keinen Fall. Das hat die Schule auch zu uns gesagt.
Wisst ihr, wo das steht, dass sie die ärztlichen Unterlagen anfordern dürfen? Irgendwelche §§ dazu?
Wir wollen nämlich diese Sachbearbeiterin gleich mit Fakten konfrontieren!
Vielen Dank schon mal für euere Antworten!!
Theresa
Hallo,
nach den vorliegenden Angaben erscheint eine Einverständniserklärung für Anforderung ärztlicher Unterlagen nicht erforderlich. Hier liegt evtl. ein Missverständis vor. Oder ist evtl. ein Nachweis für „Lernförderung“ notwendig?
Konkret kenne ich mich mit BAFÖG nicht aus.
Gruß
Hans-Walter Berger
Ich nehme an Sie haben jemand total falsches Ihre Frage gestellt. Denn ich kann dazu nichts sagen.
Mit freundelichen Grüßen
Erwin Eisenhardt
Sie wurden vorgeschlagen, dann habe ich Sie angeklickt. Bin erst seit heute registriert und kenne mich noch nicht weiter aus. Vielleicht habe ich da auch was falsch gemacht.
Trotzdem danke fürs Antworten.
Der Nachweis für die Lernförderung ist bereits beim Bezirk.
Aber danke für die Antwort.
Hallo Theresa,
leider bin ich schon zu lange „raus“ und kann Ihnen nicht weiterhelfen. Trotzdem noch viel Erfolg!
LG,
Karin
für Bafög bin ich kein Experte…
mfg
G.Blank
Hallo,
ich könnte mir vorstellen, dass Ihr mit Eurem Antrag auf Bafög die Behörde dazu verleitet habt grundsätzlich zu prüfen, ob das ganze überhaupt förderungsfähig ist, also ob derjenige einen Anspruch hat diese „besondere“ Schule besuchen zu dürfen. Deshalb meint die Behörde feststellen zu müssen, ob derjenige überhaupt dahin und nicht woanders zur Schule gehen muss! Dazu sind ärztliche Unterlagen nötig. Ich würde es mir nicht mit dem Amt verscherzen, da die Sachbearbeiterin in diesem Fall (leider) über die Zukunft dieses Schülers entscheiden darf. Wenn es Euch nicht all zu unmöglich ist diese Information weiter zu geben, dann macht es lieber bevor unendlich lange Diskussionen aufkommen oder sogar ein Rechtsstreit, der sich bis zu 3 Jahre hinziehen kann!! Aus eigener Erfahrung mit Behördenwillkür und sturen Sachbearbeitern kann ich nur raten nachzugeben, um Nachteile und Schaden zu vermeiden, denn leider ist Recht-haben und Recht-bekommen nicht immer das selbe!
Viel Erfolg und lieben Gruß
vita
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Leider ist das BAFÖG nicht mein Sachgebiet!
Hallo Theresa,
ich bin ganz deiner Meinung.
Ruf doch mal die Bafög-Hotline an0800 2236341
Stefanie
ist für mich total neu und verstößt meiner Meinung nach sogar gegen das Datenschutzgesetz. Dieser Behörde geht diese Info garnichts an. Wer so was fordert muss auch die gesetzliche Grundlage dafür nachweisen können!!
Leider weiß ich in diesem Fall keinen Rat, außer dass auch mein Menschenverstand mir sagt, dass das absoluter Blödsinn ist.
Versuche es doch mal damit die Sachbearbeiterin nach dem Parapqraph zu fragen, der dieses SChreiben überhaupt erst veranlasst hat!
Viel Erfolg!
Danke für die ganzen Ratschläge.
Wir waren mittlerweile persönlich im Bezirk und sie hatte wie vermutet keine Rechtsgrundlage und nichts.
Was bedeutet, dass sie hinterher sagen musste „zerreist dieses Blatt, wir brauchen das nicht in unserer Akte.“
Also passt das jetzt wieder.