Hallo
Wenn jemand bei einem Computervergehen erwischt wurde und dessen PCs eingezogen wurden. Dann ein knappes Jahr später ein Schriftstück zugestellt wird, in dem steht, dass das Gericht über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden hat. Weiterhin was genau auf den PCs gefunden wurde und was eingezogen wurde.
In dem Schreiben steht, das man nun eine Woche Zeit hätte gegen diese Zulassung einen Einwand zu erheben.
Bringt dies etwas? Bzw. sollte man das Grundsätzlich tun, oder sein lassen?
Ferner wurde dem Betroffenen bei der Zeugenaussage gesagt, das er darauf bestehen kann, das ihm der PC und die konfizierten Datenträger wieder zurückgegeben werden und das dann aber ein Gerichtsverfahren zu erwarten sei. Verzichtet er aber auf die Sache würde der Fall nur über den Staatsanwalt abgewickelt werden und er würde vermutlich nur mit einem „blauen Auge“ davon kommen.
Bedeutet dieses Schreiben nun, das er vor Gericht stehen wird und mit einer Gefängnis oder Geldstrafe zu rechnen hat?
Nebebei sei vielleicht noch bemerkt, das es sich hierbei um einen eher „kleinen“ Fall handelt. Also der Angeklagte hat sich weder bereichert noch hatte er übermässig viel Illegaler Sachen auf dem Rechner.
Ferner würde mich interessieren, ob man sich bei einem Gerichtsverfahren Grundsätzlich einen Anwalt nehmen sollte/müsste, oder ob einem einer gestellt wird, da der Betreffende kein Geld für so etwas hat. Außerdem hat er schon bei der Zeugenaussage die Schuld zugegeben.
Vielleicht kann dazu ja jemand etwas sagen.
Vielen Dank für die Antworten
Gruß
Maik