Hallo!
Nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung sind einige Posten dem Mieter unklar.
Ein Widerspruch wird fristgemäß (4 Wochen) schriftlich eingelegt.
Frage:
Sind alle Kosten unter Vorbehalt vom Mieter zu zahlen, oder kann er bis zur Klärung der unklaren Posten die Beträge der unklaren Posten vorerst einbehalten?
Es wird davon ausgegangen, dass die Klärung nicht innerhalb der 4 wöchigen Frist erfolgt, sondern sich herauszögert.
Zudem ist eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen in der Abrechnung erwähnt.
Muss der Mieter die Erhöhung bezahlen oder kann er dies ablehnen?
Wenn z.B. der Stromverbrauch und damit die Kosten angestiegen sind, schlägt der Stromanbieter einen höheren Abschlag vor. Dies ist aber kein Muss.
Ist dies bei den Nebenkosten ebenfalls als „Empfehlung“ zu sehen?
Gruß
Mauri