Guten Tag,
kann mir hier jemand sagen ob ein AG die Einweisungen im Sicherheitsgewerbe nach Kündigung in der Probezeit einbehalten und mit dem letzten Lohn verrechnen darf?
Diese Regelung steht leider im Arbeitsvertrag, leider viel zu spät gelesen…
(
du hast dir sie frage doch grad selbst beantwortet wenn das so im vertrag steht hast du es unterschrieben und anerkannt!!
ich würde meinen chaf aber bitten mir davon eine kopie zu machen damit ich was in der hand habe es ist schließlich ein fortbildungsnachweis!
ansonsten kannst du da wohl nichts tun
lg
Hi!
kann mir hier jemand sagen ob ein AG die Einweisungen im
Sicherheitsgewerbe nach Kündigung in der Probezeit einbehalten
und mit dem letzten Lohn verrechnen darf?
Heißt das, dass man zur Ausübung einer Tätigkeit erst einen Lehrgang machen musste, der zur Ausübung Grundbedingung war?
Diese Regelung steht leider im Arbeitsvertrag, leider viel zu
spät gelesen…
(
Nicht alles, was vereinbart ist, ist auch rechtlich einwandfrei…
Gruß
GUido
du hast dir sie frage doch grad selbst beantwortet wenn das so
im vertrag steht hast du es unterschrieben und anerkannt!!
Und wenn in Deinem Vertrag stünde, dass Du auf Urlaub verzichtest, wäre das auch unterschrieben und anerkannt?!
Gruß
Guido
das is ja gesetzlich verboten… 
das is ja gesetzlich verboten… 
Wo genau steht im BUrlG, dass es verboten ist?