Einwendung gegen Nebenkostenanhebung?

Servus,

angenommen, lange nach Ablauf der Verjährung werden seitens des Vermieters zusätzliche Nebenkosten in beträchtlicher Höhe eingefordert. Laut §556 BGB hat er dazu das Recht, sofern er die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat.

Wenn nun aber dem Mieter kein Nachweis vorgelegt wird, warum es zu der Nebenkostenanhebung kommt (und somit völlig unklar ist, wer die verspätete Geltendmachung zu vertreten hat!), wie könnte der Mieter sich dann verhalten?

Gruß
Buchwald

Hallo

dann sollte der Mieter Widerspruch einlegen und Nachweis bzw. entsprechende Belege zur Einsicht anfordern oder Einsicht nehmen.

Gruß