Einwendungsfrist bei Betriebskosten

Moin Moin, wenn man mit den Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden ist, aus welchem Grund auch immer, kann man dagegen widersprechen und sind Einwendungsfristen zu beachten? Wer kennt sich damit aus?

Ganz einfach:

  1. Widerspruchsfrist

Zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung hat der Mieter anschließend 12 Monate Zeit, § 556 Abs.3 S.5 BGB. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten, § 556 Abs.3 S.6 BGB. Zudem müssen die vom Mieter erhobenen Einwendungen ausreichend bestimmt und konkret sein. Zu beachten ist aber, dass die Nebenkostenabrechnung nicht erst nach Ablauf dieser 12 Monate zur Zahlung fällig ist, sondern gemäß § 286 Abs.3 BGB bereits 30 Tage nach Zugang.

Denke, das dürfte reichen…
MfG
Maximilian123