Einwilligung des Vaters bei Umzug der Kinder?

Hallo,

eine Bekannte von mir möchte mit ihren beiden Kindern umziehen, ca 200 km weg. Der Vater weiß Bescheid!
Nun habe ich gehört, das zuständige Einwohnermeldeamt möchte eine schriftliche Einwilligung des Vaters.

Stimmt das?

Hallo,

eine Bekannte von mir möchte mit ihren beiden Kindern
umziehen, ca 200 km weg. Der Vater weiß Bescheid!
Nun habe ich gehört, das zuständige Einwohnermeldeamt möchte
eine schriftliche Einwilligung des Vaters.

Wenn die beiden verheiratet sind oder waren, oder sie gemeinsames Sorgerecht haben, dann muß der Vater auch bei allen amtlichen Angelegenheiten (Umzug, Schuleinschreibung…) unterschreiben und somit einwilligen.

Weiß er bescheid oder ist es ihm auch recht?

Grüße K

Wenn die beiden verheiratet sind oder waren, oder sie
gemeinsames Sorgerecht haben, dann muß der Vater auch bei
allen amtlichen Angelegenheiten (Umzug, Schuleinschreibung…)
unterschreiben und somit einwilligen.

Ob die zwei verheiratet waren ist egal, wenn KEIN gemeinsames Sorgerecht besteht muss der nicht sorgeberechtigte gar nichts unterschreiben. Allerdings muss man die alleinige Sorge dann per Scheidungsurteil oder per Bestätigung vom Jugendamt nachweisen.

Abweichend vom gemeinsamen Sorgerecht können Elternteile aber auch ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht erwirken, dann würde so ein Umzug ggf. auch ohne Zustimmung möglich sein.

Gruß Maid

1 „Gefällt mir“

Er weiß bescheid, und würde auch unterschreiben.

Aber wie sieht so ein Schreiben aus? Gibt es da Vordrucke?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hey,

ich hab letztens die zwei gemeinsamen Kinder bei mir mit Hauptwohnsitz gemeldet.
Die hatten ein Formular auszufüllen. Ich denke mal, das sieht in jeder Gemeinde anders aus.
Dann wollten se noch eine Kopie des Ausweis vom Vater,wenn der nich beim Unterschreiben direkt am Amt is. weil sonst könnte ja jeder unterschreiben. Weiß aber nich, ob das überall so kolant gemacht wird.
Gruß K

das einfachste wäre, deine freundin ruft in der einwohnermeldestelle der neuen heimat an und lässt sich eventuelle vordrucke schicken. wenn die was handschriftliches wollen gehört da bestimmt die kopie des ausweises des Vaters zu, ich würde in der Bescheinigung nicht nur die namen der kinder und des Vaters aufführen, sonder auch dessen personalausweisnummer mit eintragen.
moni

Hallo,
Bin etwas spät dran.
Bei mir genügte ein formloses Schreiben unterzeichnet von der Ex-Frau.
Wortlaut ungefähr:

Hiermit stimme ich dem Wohnortwechsel meines Sohnes … vom bisherigen Wohnsitz … nach … zu.

Unterschrift.

Grüße

Wolfgang