Angenommen eine Bank tritt Grundschulden für die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe der Grundschuldbeträge an den Sohn des Eigentümers ab und zwar unter gleichzeitiger Übergabe der Grundschuldbriefe.und bewilligt und beantragt die Eintragung dieser Abtretung im Grundbuch.
Bedarf es dazu der Einwilligung oder des Einverständnisses oder sonst irgendeiner Handlung des Eigentümers ?