Hallo zusammen,
wenn auf einer Website eines Vereins die Mitglieder die Möglichkeit haben, namentlich und mit Adresse genannt zu werden, welche Voraussetzungen sind dann an ihre Einwilligung zu stellen? Worüber sind sie zu belehren?
wenn auf einer Website eines Vereins die Mitglieder die
Möglichkeit haben, namentlich und mit Adresse genannt zu
werden, welche Voraussetzungen sind dann an ihre Einwilligung
zu stellen?
was ich sonst nie mache, heute muss ich: Deine Frage ist falsch gestellt. Entweder haben die Mitglieder die Möglichkeit, ihre Namen anzugeben, dann tun sie es oder sie lassen es, oder der Verein hat diese Möglichkeit, dann muss er jedes Mitglied einzeln fragen. Und - wie isses nu?
Der Verein stellt auf Antrag der Mitglieder Daten von diesen auf seine Website. Die Frage ist, welche Formalitäten (nach BDSG) zu stellen sind; Originalunterschrift oder reicht E-Mail ohne Signatur (wohl kaum) und was muss die Belehrung enthalten?
Dank und Gruss
derr