Guten Tag,
meine 14jährige Stieftochter will meinen Nachnamen annehmen, den meine Frau und meine 4jährige Stieftochter schon haben, der also unser Familienname ist. Meine Frau und ich wollen dies ebenfalls, sieht einfach bürgerlich korrekter aus.
Gut. Das ist auch möglich, wenn der Originalvater oder Erzeuger sein Einverständnis gibt, da sie seinen Nachnamen trägt. Nun ist es so, dass der nichts mit uns zu tun haben möchte, wir auch nicht mit ihm. Kontakte laufen nur über die Oma, also seiner Mutter. Er unterschreibt auch stets brav alles, was ihm keinen Aufwand beschert und was seine Mutter ihm vorlegt. So weit, so gut.
Nun meine Frage bzw. Fragen:
Langt eine Einverständniserklärung mit Unterschrift, die man dem Standesamt vorlegt, oder muss er persönlich dort auftauchen (das wird dann wohl nicht geschehen)?
Welches Standesamt ist für die Einbenennung oder für die Entgegennahme der Einverständniserklärung des Originalvaters zuständig, das seines Wohnortes, unseres oder das aus dem Geburtsort des Kindes oder was?
Was kostet das denn so?
