In der Einwilligungserklärung für Fahrzeughalter unter 18 Jahren der KFZ-Zulassungsstelle steht folgender Passus:
„Ich verpflichte mich zur Übernahme der persönlichen Haftung für alle aus der Zulassung des Kraftfahrzeuges
sich etwa ergebenden Folgen.“
Was kann das bedeuten?
Herzlichen Dank für jeden Erklärungsversuch!
Hallo,
Die " Eltis " müßten es wissen.
( Stichwort : Voll geschäftsfähig… )
Nun also mal hinterfragen, ob mit U 18 schon die Verantwortung eines FZG-Halters geschäftlich machbar wäre…( Sollten die Elties rauskriegen )
Für das Forum ist die Frage falsch formuliert…
mfg
nutzlos